Konkretisierung vón §13 (1) Nr. 6

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  • Konkretisierung vón §13 (1) Nr. 6

    Gaspard Monge hat folgenden Antrag gestellt. Ich eröffne die Aussprache und gebe ihm das erste Wort, danach ist die Debatte offen, selbiges gilt, wenn nach 48 Stunden keine Wortmeldung abgegeben wurde

    Gaspard Monge schrieb:

    Antragsteller: Gaspard Monge, Empire Outremer
    Gegenstand: Konkretisierung des § 13 (1) Ziff. 6 GO gemäß dem Vorschlag von Lord Reis

    Lord Reis schrieb:

    Ich plädiere daher für eine Abänderung des § 13 (1) Ziff. 6 GO zu folgendem Wortlaut:
    "6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ersteintragung oder der letzten Änderung zulässig."

    Androische Föderation
    Findet Katzen garstig
  • Nach Abschluss der Schiedssache würden wir gerne den § 13 (1) Ziff. 6 GO gemäß dem, in unseren Augen sehr sinnvollen Vorschlag von Lord Reis konkretisieren.
    Ich halte es für ebenso sinnvoll, dass er seinen Vorschlag hier ggf. erläutert um unser Wohlwollen für seinen Vorschlag, durch seine international anerkannte Reputation und fast schon legendäre Erfahrung weiter zu untermauern.
    Gaspard Monge

    Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort
  • Eine Erläuterung würde ich begrüßen, ich finde die vorgeschlagene Formulierung nämlich unklarer als die alte.

    Eine Änderung am ersten Tag nach der Eintragung wäre innerhalb von sechs Monaten nach der Ersteintragung, dahingehend sehe ich also effektiv keine Änderung. Bei Folgeänderungen gilt grundsätzlich dasselbe analog. So weit, so klar (aber vermutlich nicht so beabsichtigt).

    Hier ist der Teil, den ich verwirrend finde: Je nachdem wie man das "oder" interpretiert, könnte es aber sein, dass in den ersten sechs Monaten nach Ersteintragung nur eine Änderung möglich ist, bevor anschließend immer nur mit der letzten Änderung verglichen wird, nach der es logischerweise noch keine weitere Änderung gab, weswegen die Bedingung immer erfüllt wäre. Wenn die Bedingung mit der letzten Änderung nicht komplett ineffektiv sein soll, könnte man es allerdings auch so lesen, dass Änderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Ersteintragung oder der letzten Änderung möglich wären und anschließend nicht mehr...
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Ziel ist es, klarzustellen, dass eine Änderung des Gebietes frühestens sechs Monate nach der Ersteintragung erfolgen soll.

    Es soll zwei alternative, sich gegenseitig ausschließende Zeitpunkte, ab denen die 6-Monats-Frist zu berechnen ist, geben: Entweder ab der Ersteintragung oder ab der letzten Änderung. Es hakt im Vorschlag vom Ausgangsbeitrag vielmehr am "innerhalb von" denn am "oder".
    Passender wäre daher, um die Intention deutlich zu machen:
    "Eine Änderung ist frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab der Ersteintragung oder der letzten Änderung zulässig."

    Man kann das noch durch nen Nachsatz konkretisieren - aber ich glaube, dann wird es eher noch undeutlicher. Es sollte klar sein, dass bei zwei alternativen, sich gegenseitig ausschließenden Zeitpunkten, bei beiden Alternativen zu prüfen ist, ob sie vorliegen.

    Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass ich diesen Antrag nicht gestellt habe: Die Formulierung (und die Korinthenkackerei darüber).

    Ich mein, im Prinzip ist es mir total egal. Pottyland hat sein Gebiet in den letzten 18 Jahren nicht geändert und hat es nicht vor. Wenn ihr ne 6-Monats-Frist drin behalten wollt, wäre die jetzige Formulierung zielführender. Und wenn ihr es anders haben wollt, macht es anders ;) Weder muss ich die Anträge prüfen, noch Karten zeichnen.

    Delegierter des Königreichs Pottyland
  • Lord Reis schrieb:

    "Eine Änderung ist frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab der Ersteintragung oder der letzten Änderung zulässig."
    Ja, das ist wesentlich besser.

    Ich mein, im Prinzip ist es mir total egal. Pottyland hat sein Gebiet in den letzten 18 Jahren nicht geändert und hat es nicht vor. Wenn ihr ne 6-Monats-Frist drin behalten wollt, wäre die jetzige Formulierung zielführender. Und wenn ihr es anders haben wollt, macht es anders ;)
    Mich betrifft es im Prinzip auch nicht, aber wenn man schon eine Regelung ändert, um sie klarzustellen, fände ich es schön, wenn sie hinterher auch tatsächlich klarer ist. ;)

    Ich finde die Frist wie schon im allgemeinen Forum gesagt generell wenig überzeugend, weil ich nicht glaube, dass Wartezeiten die Qualität eines Antrags verbessern, aber ich glaube, die Mehrheitsmeinung ist nach wie vor, dass man das so haben will.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Die Position Pottylands wurde aufgrund der klimatischen Anpassung minimal verschoben, ja. Die Größe und die Fläche sind unverändert und es gibt keine Kolonien, Randgebiete oder ähnlichen imperalistischen Quatsch.

    Um zurück Korinthen zu kacken: Das Gebiet Pottylands ist unverändert. Die Position wurde verändert, weil es aus klimatischen Gründen notwendig war.

    EDIT: Ich nehme an, du meinst diesen Antrag.

    Es ist für die Änderung des § 13 auch komplett egal, das mal am Rande erwähnt ;)

    Delegierter des Königreichs Pottyland

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