Folgender Antrag wurde gestellt:
Der Antragsteller hat das erste Wort.
Sebastian von Hammer schrieb:
Dann beantrage ICH als Nordhanarischer Delegierter das hiermit noch einmal.
Sir Robert Wellesley schrieb:
Ich beantrage gemäß §7 der Grundordnung der CartA eine Schiedsprüfung zur Entscheidung des Serviceteam vom 08.07.2020 in der Sache Gebietsteilung Medianisches Imperium.
Begründung:
Es wurde durch Nordharnar ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO eingelegt. Solch ein Veto ist zulässig, sobald "ein Staat seine Ausgestaltung nach der Eintragung entscheidend [ändert]". Das Serviceteam glaubt nicht, dass das Veto begründet ist. Im Gegensatz dazu erachte ich die Änderungen als sehr grundsätzlich:
1. Meltania als eigenständige politische und kulturelle Entität wird weitgehend getilgt und ohne Herleitung aus der Ausgestaltung zwischen Gran Novara und Targa aufgeteilt.
2. Jaclao wird zu einem Portugal, nicht mehr ein Spanien. Es ist nicht mehr valsantinisch-katholisch, sondern noravisch-katholisch. Dies hat besondere Auswirkungen auf den benachbarten Valsanto, dessen Ausgestaltung und Geschichte und damit auf die weltweite valsantinisch-katholische Bevölkerung. Auch jene in Norharnar.
Es sind also erhebliche Änderungen eingetreten. Ein Veto nach § 15 Abs. 5 GO ist unabhängig von der Teilung (jederzeit) zulässig, muss also auch im Zusammenhang mit der Teilung zulässig sein.
Die Vollversammlung möge beschließen, dass die Teilung des Medianischen Imperiums in Gran Novara und Targa mit der aktuellen Ausgestaltung nicht zulässig und die Entscheidung des Serviceteams nicht regelkonform gewesen ist. Sie möge des Weiteren beschließen, dass das Veto nach § 15 Abs. 5 GO zulässig war und entsprechend der GO zu bearbeiten ist.