Mehregaan hat Folgendes beantragt:
Der Antragsteller hat das erste Wort.
Mehregaan schrieb:
Bitte um Abänderung, Aussprache, Abstimmung, etc. gemäß GO. Änderungen in fett.
§ 13. Änderungen einer Eintragung
(1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Serviceteams.
2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 10 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.
4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 10 (2) frei von Plagiarismus sein.
5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
(2) Eine Nation kann sowohl ihren vollen Namen als auch ihren Kurznamen ändern, sofern sich diese jeweils von denjenigen der reservierten oder der Mitgliedsnationen unterscheiden.
(3) Eine Nation kann ihr Nationenkürzel ändern, sofern das neue Nationenkürzel den Bedingungen nach §11 (2) Ziffer 3 entspricht
(4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.
7. Im Falle einer Änderung, die nur das Gebiet einer Nation reduziert ohne weitere Änderungen vorzunehmen gibt es nur Vetorechte gemäß §15 (5). Eine Benachrichtigung von Anrainernationen entfällt.