Gilgamesh hat folgenden Antrag gestellt:
Ich bin für diese Änderung auf Grund der hohen Anforderungen bei Grundordnungsänderungen, weil so eine Änderung auch bei wohlmeinenden Gegenentwürfen zum Scheitern führen könnte, egal wie sehr eine Änderung gewollt ist. Die Zweidrittelmehrheit ist eine angemessene Hürde, aber mit mehreren Anträgen wird sie fast unrealistisch hoch.
Gilgamesh schrieb:
Ich beantrage als Delegierter Futunas hiermit folgende Änderung der Geschäftsordnung:
§ 4 Abstimmungen
(1) Nach Beendigung der Aussprache leitet der Direktor unverzüglich die
Abstimmung durch Eröffnung einer Umfrage im Wahlraum der Vollversammlung
ein.
(2) Abstimmungen dauern 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn
eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.
(3) Der Direktor stellt nach Beendigung der Abstimmung das Ergebnis fest.
(4) Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten.
(5) Sofern nur ein Antrag zur Abstimmung steht, gelten als Abstimmungsoptionen “Ja” und “Nein”.
(6) Sofern mehrere Anträge zum gleichen Sachverhalt zur Abstimmung stehen, so werden diese nacheinander zur Abstimmung gestellt, wobei jeder Antrag außer dem ursprünglichen erst nach Ablauf der Abstimmungsdauer des vorherigen zur Abstimmung zu stellen ist.
(7) Die Mehrheitsbestimmungen ergeben sich aus der Grundordnung.