Beschluss der VV zu Schiedsverfahren

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    • Beschluss der VV zu Schiedsverfahren

      Stimmst du dafür, den Antrag anzunehmen? 16
      1.  
        Ja (8) 50%
      2.  
        Nein (8) 50%
      Werte Delegierte,

      der folgende Antrag von Patrick Botherfield auf einen Beschluss der Vollversammlung steht zur Abstimmung:

      Beschluss der Vollversammlung zu Schiedsverfahren

      Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

      1. Ein Schiedsverfahren gemäß §7 GO kann dann beantragt werden, wenn Uneinigkeit besteht, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind.

      2. Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.

      3. Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.

      4. Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
      • die Mitglieder des Service-Teams
      • bei Ablehnung eines Kartenantrages der Antragsteller
      • bei Ablehnung eines Vetos der Delegierte der Nation, die das Veto einlegt
      • bei Annahme eines Vetos der Delegierte der Nation, die vom Veto betroffen ist
      • in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen bzw. die individuell betroffenen Personen
      5. Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen.


      Die Abstimmung dauert bis zu 168 Stunden. Zur Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia