[Gebietsteilung] Nordharnar und San Cristóbal

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    • [Gebietsteilung] Nordharnar und San Cristóbal

      Sebastian von Hammer schrieb:

      Hiermit stelle ich den Antrag auf Gebietsteilung des Kartengebietes von Nordhanar in Nordhanar und San Cristobal nach §14(1) der Grundordnung. Gemäß den Anforderungen des Artikels erkläre ich hiermit:

      1.) Nordhanar:
      1. voller Name der Nation: Vereinigtes Kaiserthum von Nordhanar
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll: Nordhanar
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet: NH
      4. URL zum Forum: seyffenstein-bajar.de/wbb5
      5. URL zur Website: https://seyffenstein-bajar.de/
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners: mail [ät] seyffenstein-bajar [dot] de
      7. Kartenausschnitt siehe unten

      1.) San Cristobal:
      1. voller Name der Nation: República de San Cristóbal
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll: San Cristóbal
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet: RSC
      4. URL zum Forum: san-cristobal.at/forum/forum/
      5. URL zur Website: san-cristobal.at/forum/index.php?homepage/
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners: amdminvongsc [ät] gmail [dot] com
      7. Kartenausschnitt siehe unten

      Kartenausschnitt:


      Vetobenachrichtigungen:
      Turanien
      Empire Outremer (Da man sich im dortigen Forum aktuell nicht registrieren kann, verlinke ich auf einen Beitrag des Delegierten des EO zu dieser Thematik)
      Dreibürgen / Zedarien
      Gran Novara
      Targa
      Andro
      Ratelon
      Dionysos
      Alsztyna


      Relevanter Abschnitt aus der Grundordnung:
      § 14. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
      (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen
      1. alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsvoraussetzungen gem. § 10 (1) Ziffern 1 und 2, § 10 (2) sowie § 12 (2) Ziffer 1 erfüllen;
      2. für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
      (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.


      So wie ich das sehe, gibt es bei Gebietsteilungen überhaupt kein Vetorecht. Die gibt es nur für Eintragungen und Gebietsmodifikationen (§13). Ich denke, wir können diesen Teil also ignorieren. Siehst du das auch so?

      Die meisten Bedingungen sind offensichtlich erfüllt, aber unsicher bin ich mir bei der internen, kontinuierlichen Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum für San Cristóbal. Zwischen Januar und Mai scheint da eine größere Aktivitätslücke geklafft zu haben, so dass die Aktivität in den letzten 90 Tagen möglicherweise nicht kontinuierlich gewesen wäre.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia