Workflow Reservierung

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    • Workflow Reservierung

      Ich habe einmal den Workflow der Reservierung visualisiert um das von mir empfundene GAP zu verdeutlichen.


      §11.6 GO schreibt eine Aktivitätsprüfung reservierter Staaten nach 60 Tagen vor. Sollte diese negativ beschieden werden, so erlischt die Reservierung. Doch was passiert eigentlich wenn die Prüfung erfolgreich ist? Dazu gibt es wertfrei mehrere Möglichkeiten

      • Die Reservierung wird verstetigt da nichts anderes geregelt ist. Damit verbleibt das reservierte Gebiet weiterhin auf der Karte, hat allerdings weiterhin keinen Delegierten und kein Vetorecht.
      • Es erfolgt nach weiteren 60 Tagen eine erneute Aktivitätsprüfung. Dafür müsste man die GO aber wahrscheinlich anpassen.
      • Wir definieren, dass auch reservierte Staaten der Löschregel nach §16 GO unterliegen.
      Alle diese Möglichkeiten (es gibt sicher auch weitere) haben den Nachteil, dass es kein Vetorecht für Anrainer gibt weswegen man über eine weitere Frist bis zum Eintragungsantrag nachdenken könnte. Wenn dieser zum Beispiel nach weiteren 60 Tagen nicht erfolgt, dann könnte die Reservierung erlöschen.
    • Ich halte das nicht von der Grundordnung gedeckt, die klar zwischen Mitgliedsstaaten und reservierten Staaten unterscheidet und Löschungen auf Mitgliedsstaaten bezieht, während es für das Erlöschen von Reservierungen ein separates Vorgehen gibt. Aber im Zweifelsfall wird das ein Schiedsverfahren entscheiden.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Patrick Botherfield schrieb:

      Ich halte das nicht von der Grundordnung gedeckt, die klar zwischen Mitgliedsstaaten und reservierten Staaten unterscheidet und Löschungen auf Mitgliedsstaaten bezieht, während es für das Erlöschen von Reservierungen ein separates Vorgehen gibt. Aber im Zweifelsfall wird das ein Schiedsverfahren entscheiden.
      Ich stimme dem zu!
      Der Serviceleiter kann nicht einfach die Regeln machen wie er das will
      Androische Föderation
      Findet Katzen garstig
    • Gilbert de Ridefort schrieb:

      Macht er ja gar nicht. Ich habe mein Rechtsverständnis ausgedrückt und wollte damit lediglich die Diskussion in Gang bringen. Wie legt ihr denn die Regeln aus und findet ihr das dann gut?
      Ich stimme dem Verständnis so zu, wie ich es aus deinem ersten Beitrag gelesen hatte: Es ist nichts anderes geregelt, also passiert auch einfach nichts. Die anderen beiden Optionen sind natürlich theoretisch denkbar, aber wie du bei Option 2 selbst sagst, erfordert das eine Änderung der GO. Das "wir definieren" aus Option 3 wäre wohl auch eine GO-Änderung.

      Ich finde vieles im CartA-Regelwerk nicht gut, vor allem, dass es keine simple und einheitliche innere Logik dahinter gibt, sondern es ein Sammelsurium von inkonsistenten Einzelregeln ist. Aber es ist nun einmal, was wir haben, und sämtliche Versuche in letzter Zeit haben gezeigt, dass Änderungen quasi unmöglich sind. Also müssen wir uns eben damit arrangieren.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Nenn mich blauäugig (was stimmt), aber ich denke nicht, dass Änderungen unmöglich sind. Zur Zeit kann man nach Reservierung und der 60 Tage Hürde ewig reserviert bleiben und ein Nachbar wird noch nicht einmal gefragt. Ich werde folglich einen Vorschlag erarbeiten dies zu ändern und lade gerne jeden dazu ein, an diesem Vorschlag mitzuarbeiten. Danach eine Mehrheit zu finden ist ein anderes Problem.
    • Nicht ewig, sondern solange sonst niemand das Gebiet haben will. Es gibt ja speziell für Reservierungen noch das hier:

      Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.

      Das halte ich eigentlich auch für ausreichend und würde eher bei inaktiven schon eingetragenen Staaten in eine ähnliche Richtung gehen, wenn du tatsächlich versuchen willst, einen Änderungsvorschlag zu machen.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia