San Cristóbal

    • Inaktivität
    • Mit Blick auf den Umstand, daß der aktuell letzte Beitrag auf den 29. Oktober dieses Jahres datiert und auch in den Tagen davor Posts erstellt wurden, scheint mir sachgerecht, dieses Verfahren zu den Akten zu legen, auch wenn die Inaktivität zum Zeitpunkt der Threaderstellung objektiv gegeben gewesen sein mag bzw. dürfte.

      Prinzipiell denkbar wäre aber wohl schon, auf Inaktivität zum damaligen Zeitpunkt zu erkennen und einen förmlichen Widerspruch gegen die Löschung innerhalb von 14 Tagen zu verlangen. Aber das entspricht - meines Wissens - nicht der bisherigen Übung, außerdem scheint mir der Sinn und Zweck der Inaktivitätsregeln die Karte von "Karteileichen" zu reinigen und nicht sinnlosen Formalismus und Bürokratismus zu betreiben.

      Dafür könnte aber möglicherweise sprechen, daß eine solche "Großzügigkeit" mißbraucht werden könnte, um noch schnell nach Eröffnung des Inaktivitätsverfahrens einen Beitrag zu erstellen, obwohl eine MN tatsächlich tot ist, aber der Inhaber seine MN nicht gelöscht sehen will, denn der Auslöser für Inaktivität ist nun einmal streng nach Regelwerk, daß innert 30 Tagen nicht mindestens ein Beitrag erstellt wird. Jedoch muß man fragen, ob damit das Ziel regelmäßig überhaupt erreicht werden kann, denn dann tritt eine 90-Tages-Frist in Kraft, innerhalb derer die MN nicht inaktiv fallen darf. Aber diese Forderung ist - jedenfalls wenn man den gleichen Maßstab anlegt (also mindestens ein Post alle 30 Tage) - von einem "Veteidiger" seiner Eintragung im Grunde spielend zu erfüllen. Mithin erscheint darin kein großer Nutzen zu liegen.

      Will man dem Regelwerk strenge Geltung verschaffen, ergibt sich überdies das Problem, daß man dann aus Gleichbehandlungsgründen *) alle MNs überprüfen müßte, ob es solche Phasen seit sie ununterbrochen eingetragen sind, jemals gegeben hat. Diese Vorgehensweise läßt diesen Standpunkt endgültig absurd und sinnlos erscheinen, weil für das Jetzt keine bedeutung mehr vorhanden ist, wenn eine MN beispielsweise vor 10 Jahren mal länger als 30 Tage aktiv war. Wobei hier natürlich die besondere Situation eines "versackten" Verfahrens vorliegt.

      Aber gerade auch mit Blick auf die sehr vagen Regeln zur Reservierung, die im Grunde überhaupt keine Mindestaktivität vorsehen und dabei ihm bei einem großzügigen Serviceteam unter Umständen sogar eine bessere Stellung gewähren als einem Eingetragenen sehe ich eine Inaktiverklärung als nicht sachgerecht an.

      *) Grimmberg hatte seinerzeit das Modell des liberalen Verfassungsstaats als Vorbild jedenfalls für das Regelwerk der AIC benannt, zu bedenken ist hier aber, daß die CartA durch Fusion von GF und AIC entstanden ist und das Verständnis der GF war eher ein anderes