Aktivitätsfeststellung in Tchino und möglichen gleich- oder ähnlich gelagterten Fällen

    • Aktivitätsfeststellung in Tchino und möglichen gleich- oder ähnlich gelagterten Fällen

      Mir scheint, daß die Situation in Tchino problematisch ist, denn sie erlaubt keine Aktivitätskontrolle soweit dem Servicteam kein dauerhafter und unterbrechungsfreier Zugang hinter die Visaschranke möglich ist. Zwar ist es möglich, ein Visum zu beantragen, aber genau dieser Vorgang läßt es theoretisch sogar zu, in der Zeit zwischen Anfrage und Zugangsgewährung Beiträge zu erstellen und diese über die Datenbank sogar rückzudatieren. Dieses nachzuweisen wäre quasi unmöglich, weil man selbst bei einem erklärten Augenzeugen außerhalb des Serviceteams nicht mit Sicherheit sagen könnte, ob er nicht nur dem Betreiber schaden will. Dergleichen soll her natürlich mit keinem Wort unterstellt werden, aber es muß wohl bei unpersönlicher Betrachtung und ohne Bezug auf eine konkrete MN unter den gegebenen Bedingungen als Fakt angesehen werden; ich habe mir selbst mal den Spaß gemacht, einen Forumsbeitrag auf 1986 zu datieren.

      Daher scheint 1. die Frage, ob Beiträge hinter der Visumschranke überhaupt für die Aktivitätsbewertung herangezogen werden können.

      Davon abgesehen ist es 2. fraglich, ob Aktivität, die Anmeldung und Visumsbeantragung bedarf als Aktivität "einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich" im Sinne von § 11 Abs.2 Nr. 1 der Grundordnung anzusehen ist.

      Einerseits gehört diese Spezialität zum Konzept Tchinos und man muß dem Betreiber sicher zugestehen eigene Wege zu gehen, andererseits ergeben sich die genannten Probleme. Eine Mögliche Lösung könnte darin bestehen, daß Tchino verpflichtet wird, dem Serviceteam einen neutralen Account zur Verfügung zu stellen, dem ein Dauervisum gewährt und dessen Paßwort hier hinterlegt wird, der Betreiber könnte dem Account Schreibrechte entziehen.

      Allerdings bleibt auch dann noch dann das Öffentlichkeitsproblem. Daß die Öffentlichkeit dieser Beiträge eingeschränkt ist, dürfte nicht in Zweifel stehen, denn mit dieser Visumpflicht soll ja gerade verhindert werden, daß sie jeder einfach so lesen kann, andererseits war die tchinosische Praxis in der Vergangenheit wohl immer oder fast immer die, daß Interessenten problemlos diese Visa oder auch Staatsbürgerschaften erhalten, so daß zumindest Interessierten in der Regel der Zugang nicht verwehrt bleibt.

      Wenn man allerdings die Lösung wählt, sich Accounts zu beschaffen, dann hätte aus Gleichbehandlungsgründen eigentlich jede MN das Recht darauf und das liefe darauf hinaus, daß sich die Mitglieder des Servicteams überall selbständig anmelden und mit entsprechenden Rechten ausstatten lassen müßten oder hier Listen mit Accountnamen und Paßwörtern bereitgehalten werden müßten, was deutlich an Zumutbarkeitsgrenzen stößt.

      Ich bin mir in dieser Frage offen gesagt so uneins, daß ich die Frage fast am liebsten zur Klärung an die Vollversammlung übergeben würde.

      PS: Inwiefern praktikable Möglichkeiten bestehen, die jeweils neuesten Beiträge aufzulisten, deren Inhalte aber zu verbergen, ist mir nicht bekannt.