Werte Vollversammlung!
Im Rahmen von Aktivitätsüberprüfungen ist der Serviceleitung augenscheinlich geworden (vgl. hier), daß die beispielsweise in der Vergangenheit für Tchino gepflogene Praxis, Aktivität, die hinter einer Visumschranke stattfindet ( die in Tchino verfaßten Beiträge sind bis auf einige wenige Foren erst nach Registrierung und Erteilung eines prinzipiell aber wohl jedermann erlangbaren Visums lesbar) als Aktivität im Sinne der Grundordnung zu werten, möglicherweise nicht mit dem Wortlaut der Grundordnung zu vereinbaren ist, in der es heißt.
Ähnlich gelagerte Fälle können sich wohl auch ergeben, wenn Aktivität nur durch Registrierung oder nur durch Bürgerschaft wahrzunehmen ist.
Letztlich kommt es also darauf an, wie das Wort "öffentlich" auszulegen ist. Beim Durchblättern von (Rechts-)wörterbüchern und Internetquellen komme ich jedenfalls zu dem Ergebnis, daß "öffentlich" prinzipiell eine Wahrnehmbarkeit für jedermann bzw. einen nicht beschränkten Adressatenkreis meint oder zum mindesten doch, daß ein größerer Kreis von Personen auch ohne persönliche Beziehungen Kenntnis nehmen kann.
Eine unmittelbare Öffentlichkeit besteht für die betreffenden Beiträge offensichtlich nicht, jedoch besteht bei Beiträgen, die nur Registrierten zugänglich sind prinzipiell die Möglichkeit, für jeden Kenntnis zu nehmen, wenn er sich registriert oder ein Visum beantragt, auch im Falle Tchinos wurden zeitlich beschränkte aber verlängerbare Visa in der Vergangenheit wohl jedermann zugänglich gemacht. Dahingegen sind Beiträge, die nur Regierungsmitglieder sehen können, wohl evident nicht öffentlich, Beiträge, die nur Bürger lesen können, bedürfen zumindest der Staatsbürgerschaft, wenngleich diese meist auch praktisch jeder erlangen kann.
Nicht vergessen darf man aber im übrigen, daß das Serviceteam diesen Zugang nur dann hat, wenn es überall dort, wo Beiträge mit beschränkter Öffentlichkeit existieren sich mit den entsprechenden Rechten ausstatten läßt. Es könen sich beim Fehlen derselben unter Umständen Probleme ergeben, wann Beiträge tatsächlich verfaßt wurden, da technisch eine Umdatierung von Beiträgen durchaus möglich ist.
Mit Blick auf diese eher komplexen Fragen strebt das Serviceteam ein Meinungsbild an, das - wenn sich eine Meinung herausbildet - dann natürlich auch zu einem Beschluß führen kann (soll). Das stellen variabler Anträge sieht die Grundordnung m.E. allerdings nicht vor, weshalb es einer Vorerörterung bedarf.
Im Rahmen von Aktivitätsüberprüfungen ist der Serviceleitung augenscheinlich geworden (vgl. hier), daß die beispielsweise in der Vergangenheit für Tchino gepflogene Praxis, Aktivität, die hinter einer Visumschranke stattfindet ( die in Tchino verfaßten Beiträge sind bis auf einige wenige Foren erst nach Registrierung und Erteilung eines prinzipiell aber wohl jedermann erlangbaren Visums lesbar) als Aktivität im Sinne der Grundordnung zu werten, möglicherweise nicht mit dem Wortlaut der Grundordnung zu vereinbaren ist, in der es heißt.
§ 16. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden
Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung
gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren
Forenbereich verfasst wurde.
Ähnlich gelagerte Fälle können sich wohl auch ergeben, wenn Aktivität nur durch Registrierung oder nur durch Bürgerschaft wahrzunehmen ist.
Letztlich kommt es also darauf an, wie das Wort "öffentlich" auszulegen ist. Beim Durchblättern von (Rechts-)wörterbüchern und Internetquellen komme ich jedenfalls zu dem Ergebnis, daß "öffentlich" prinzipiell eine Wahrnehmbarkeit für jedermann bzw. einen nicht beschränkten Adressatenkreis meint oder zum mindesten doch, daß ein größerer Kreis von Personen auch ohne persönliche Beziehungen Kenntnis nehmen kann.
Eine unmittelbare Öffentlichkeit besteht für die betreffenden Beiträge offensichtlich nicht, jedoch besteht bei Beiträgen, die nur Registrierten zugänglich sind prinzipiell die Möglichkeit, für jeden Kenntnis zu nehmen, wenn er sich registriert oder ein Visum beantragt, auch im Falle Tchinos wurden zeitlich beschränkte aber verlängerbare Visa in der Vergangenheit wohl jedermann zugänglich gemacht. Dahingegen sind Beiträge, die nur Regierungsmitglieder sehen können, wohl evident nicht öffentlich, Beiträge, die nur Bürger lesen können, bedürfen zumindest der Staatsbürgerschaft, wenngleich diese meist auch praktisch jeder erlangen kann.
Nicht vergessen darf man aber im übrigen, daß das Serviceteam diesen Zugang nur dann hat, wenn es überall dort, wo Beiträge mit beschränkter Öffentlichkeit existieren sich mit den entsprechenden Rechten ausstatten läßt. Es könen sich beim Fehlen derselben unter Umständen Probleme ergeben, wann Beiträge tatsächlich verfaßt wurden, da technisch eine Umdatierung von Beiträgen durchaus möglich ist.
Mit Blick auf diese eher komplexen Fragen strebt das Serviceteam ein Meinungsbild an, das - wenn sich eine Meinung herausbildet - dann natürlich auch zu einem Beschluß führen kann (soll). Das stellen variabler Anträge sieht die Grundordnung m.E. allerdings nicht vor, weshalb es einer Vorerörterung bedarf.
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