Abstimmung: Berücksichtigung von Aktivität mit eingeschränkter Öffentlichkeit bei der Aktivitätsfeststellung (§ 16 II Nr. 1GO)

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  • Abstimmung: Berücksichtigung von Aktivität mit eingeschränkter Öffentlichkeit bei der Aktivitätsfeststellung (§ 16 II Nr. 1GO)

    Wann soll das Kriterium der "Öffentlichkeit" gemäß § 16 II Nr. 1 GO bei Forenaktivität erfüllt sein? 6
    1.  
      Nur, wenn die betreffende Aktivität für jedermann - auch uneingeloggt - lesbar ist. (2) 33%
    2.  
      Auch dann noch, wenn etwa wenn eine manuelle Freischaltung durch den Betreiber oder die Beantragung von Visa/Einreisegenehmigungen oder ähnlichem erforderlich sind, dieses aber in aller Regel praktisch jedem gewährt wird. (2) 33%
    3.  
      Auch solche Aktivität, die nur von Bürgern der MN wahrgenommen werden kann. (1) 17%
    4.  
      Enthaltung (1) 17%
    5.  
      Wenn die Aktivität für Registrierte lesbar ist und die Registrierung für jedermann ohne Zutun des Forenbetreibers möglich ist. (0) 0%
    6.  
      Eine andere Lösung - bitte erläutern. (0) 0%
    Mit Blick auf die Vorausgehende Erörterung nun die Abstimmung.

    Dauer 168 Stunden (7 Tage), auf den Wortlaut von § 16 II Nr. 1 wird hingewiesen:

    § 16. Löschung.

    (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
    (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
    1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden
    Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung
    gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren
    Forenbereich verfasst wurde.


    Hinweis: Sollte sich für eine Lösung entschieden werden, die eine Freischaltung
    des Serviceteams zur Aktivitätskontrolle erfordert, muß das Serviceteam
    natürlich ein geeignetes Verfahren feslegen, wobei wohl die Schaffung
    von Serviceteamaccounts mit den entsprechenden Leserechten, deren Paßwörter
    bei der CartA zu hinterlegen sind, die praktikabelste Lösung sein
    dürfte.
  • Die Abstimmung ist seit 17:30 beendet. Mit Blick auf den hierarchischen Aufbau der Fragestellungen von streng nach jovial will die Vollversammlung offenbar eine Auslegung bei der Aktivität, die hinter Visaschranken und manuellen Freischaltungen verborgen bleibt, gezählt wird, soweit diese Zugänge im allgemeinen jedermann gewährt werden.

    Das soll dann jedenfalls für mich maßgeblich sein und damit wäre auch das Modell Tchinos "bewilligt".
  • Vielleicht nicht der rechte Ort um zu diskutieren, aber ich kann nichts für das Abstimmungsergebnis und die CartA hat nunmal ein Serviceteam und kein Direktorium. Durchführbar ist das sehr wohl, da ja nur bei denjenigen Staaten, die nicht schon in den für jedermann einsehbaren Foren Aktivität aufweisen, genauer hingesehen werden muß.

    Das Löschungskriterium ist im Grunde sowieso ein schlechter Witz, wenn man bedenkt, daß man in den modernen wbbs problemlos Beiträge für die nächsten Monate und Jahre im Voraus erstellen könnte, die dann automatisch in den rechten Zeitabständen veröffentlicht werden.

    Ob die von der Vollversammlung präferierte Lösung aber noch mit dem Wortlaut von "öffentlich" vereinbar ist, da tue ich mir offen gesagt schwer, aber es wollten offensichtlich nur 2 von 5 eine totale Öffentlichkeit. Der Rest wollte entweder, daß auch sowas wie in Tchino oder gar die Einbeziehung von Beiträgen, die nur Bürgern zugänglich sind mit einbezogen werden.

    Es hatte jedenfalls jeder die Möglichkeit mitzustimmen, der wollte. Aber Du könntest ja einen Antrag stellen, diese Abstimmung hier für ungültig oder dergleichen erklären zu lassen, ich bin Dir sicher nicht böse darum, wenn der Kontrollaufwand sinkt.
  • Rechtspraxis war eindeutig. Die Abstimmung liegt jedenfalls auch nicht innerhalb der Rechtstradition der CartA. Aus einer Aufzählung mehrerer Punkte ist bisher nie eine Zusammenfassung einzelner Punkte geworden, sondern stets eine Stichwahl. Zudem ist die Abstimmung ein klarer Bruch mit den Regeln, da ihr keine Diskussion nach Regelwerk voranging. Und eben dann auch noch die Mehrheitsgebote des Regelwerks außer Acht lässt.
  • Meines Erachtens ist die Sache so, daß das Öffentlichkeitserfordernis in §16 II Nr. 1 der Geschäftsordnung einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, der durch das Serviceteam auszulegen ist.

    Wenn nun das Serviceteam sich dazu entschließt, die Ansichten der Vollversammlung auf geeignete Weise in Erfahrung zu bringen und sich diese zu eigen machen zu wollen, dann sollte daran nichts zu beanstanden sein. Ich kann Dein Unbehagen bezüglich des Resultats aber durchaus verstehen. Du solltest nicht annehmen, daß mich dieses Ergebnis begeistert. Meine Interpretation scheint mir aber dem Mitgliederwillen gerecht zu werden.

    Daß es eine einheitliche Praxis gegeben hätte ist jedenfalls nicht korrekt, mit Blick auf die minimale Aktivität in dem öffentlichen Bereich Tchinos hätte Tchino bei Beobachtung dieser Praxis niemals reserviert werden dürfen.

    Ich kann nur raten, einen GO-konformen Antrag zu stellen, sei es nun einen, der diese Vorgehensweise zurückweist oder auch eine einzige Option enthält, wenn Du Bedenken an dieser Vorgehensweise hast.
  • Ich halte es für eine gefährliche Deutung, dass der Kartenzeichner Regeln so auslegen kann und weigere mich, das zu legitimieren, indem ich dieser Aufforderung folge. Ich sehe keine Abdeckung durch das Regelwerk. So kann jeder behaupten, dass es versteckte Beiträge geben würde.

    Wenn du Zweifel an Reservierungen hegst, so lässt sich das nach den bisherigen Regeln schon beheben. Genauso kann man Tchino oder andere auch behandeln. Wohlgemerkt "kann". Die Erklärung der Ungültigkeit oder Inaktivität ist eine Möglichkeit. Wenn ihr es im Serviceteam nicht seht, dann passiert auch nichts.

    Aber man sollte die eigene Feigheit vor Entscheidungen nicht mit der hirnrissigen Annahme begründen, dass es ja irgendwo geheime Aktivität geben könnte, die niemand sieht und die unbedingt zu beachten wäre.
  • Ich glaube mir in dieser Sache nichts Gravierendes vorzuwerfen habe. Ich kann nicht erkennen, wo die Befragung der Vollversammlung bezüglich der Auslegung eines nicht so klaren Begriffes in der GO mißbräuchlich wäre. Mit Blick auf die weitreichenden Konsequenzen, war es kaum verkehrt, sich über die Sichtweise der Mitglieder zu informieren.

    Als derjenige, der das Problem überhaupt erst aufs Tapet gebracht hat - die Vorgänger im Serviceteam ließen Tchino gewähren - erscheint mir die Bezeichnung "Feigheit" auch recht anmaßend. Ich glaube letztlich täte man auch nicht gut damit, wenn zwei Leute damit faktisch über ein Konzept wie in Tchino entscheiden.

    Mit Blick auf Deine Äußerung im Nordharnar-Discord - diese Indiskretion erlaube ich mir - daß Du einen Abwahlantrag stellen würdest, wenn andere Kartenzeichner bereitstünden, nur so viel: Ich kann auch freiwillig zurücktreten, wenn mehrheitlich gewünscht, und zeichne die Karte bis ein Nachfolger gefunden ist auch ohne Amt. Mir zu unterstellen, daß ich quasi vorsätzlich die Grundordnung beugen würde, weil ich die Befragung der Vollversammlung initiierte und dann auch durchführte ist im Grunde unerhört.

    Daß ich hier in nicht nur ganz unerheblichem Maße in Bereichen tätig werde, die eigentlich weniger beim Kartographen als beim Serviceleiter liegen, trifft wohl zu. Der Serviceleiter spielt übrigens - auch wenn das jetzt im Grunde wieder eine Indiskretion ist - mit dem Gedanken aus persönlichen Gründen zurückzutreten.
  • Ich bin davon ausgegangen dass es ein unverbindliches Stimmungsbild ist, und halte es als solches für legitim.

    Wie Gilgamesh schon sagte, glaube ich auch, dass es relativ eindeutig ist, dass es schon der Form nach keine offizielle Abstimmung sein kann. Eine Abstimmung findet laut Geschäftsordnung über eine Frage statt, die mit Ja oder Nein beantwortet wird. Außerdem wäre dafür laut Grundordnung eine E-Mail-Benachrichtigung der Delegierten nötig gewesen. Aber selbst wenn man davon ausgehen würde, dass hier ein verbindlicher Beschluss der Vollversammlung beantragt war und der Form nach korrekt zur Abstimmung stand (was ich wie gesagt nicht sehe), hätte keine der Optionen die nötige Mehrheit erreicht, dass ein Beschluss tatsächlich gefasst worden wäre.

    Das Serviceteam ist hier also von der Vollversammlung beraten worden und kann das Ergebnis jetzt in seine Interpretation einfließen lassen, wenn es das für hilfreich hält.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Da sind wir uns durchaus einig, daß diese Umfrage hier nicht GO-konform ist und damit im "strengen rechtliche Sinne" nicht bindend sein kann.

    Was die Mehrheit für angeht, sehe ich sie aber doch vorhanden, denn die Option, daß auch Aktivität, die nur Bürger lesen können gewertet werden soll schließt ja alle Aktivitäten mit ein, die "öffentlicher" sind. Die Umfrage war ja in entsprechender Reihenfolge gestellt:

    1. Nur, wenn die betreffende Aktivität für jedermann - auch uneingeloggt - lesbar ist. (2) 33%
    2. Wenn die Aktivität für Registrierte lesbar ist und die Registrierung für jedermann ohne Zutun des Forenbetreibers möglich ist. (0) 0%
    3. Auch dann noch, wenn etwa wenn eine manuelle Freischaltung durch den Betreiber oder die Beantragung von Visa/Einreisegenehmigungen oder ähnlichem erforderlich sind, dieses aber in aller Regel praktisch jedem gewährt wird. (2) 33%
    4. Auch solche Aktivität, die nur von Bürgern der MN wahrgenommen werden kann. (1) 17%
    5. Eine andere Lösung - bitte erläutern. (0)
    6. Enthaltung (1) 17%


    Das Thema der fehlenden E-mail wirft aber tatsächlich die Frage auf, ob man nicht die Delegierten benachrichtigen und dann die Umfrage erneut für 7 Tage öffnen sollte. Denn man kann wohl nicht ausschließen, daß sich mehr Delegierte beteiligt hätten bzw. eben Delegierte auf diese Emailbenachrichtugung vertrauen, das ist mir wohl wegen des Problems mit dem Abstimmtool (Stimmrechte) und langer CartA-Absenz (ich war zuletzt 2015 Delegierter und nie Funktionsträger) wohl irgendwie untergegangen,
  • Da kann man wohl unterschiedlicher Meinung sein, was da jetzt genau eine "einfache Mehrheit" wäre. Aber das auszudiskutieren ist müßig, genau wegen solcher Interpretationsfragen sind ja nur Ja/Nein-Fragen zur Abstimmung vorgesehen. ;)

    Ob du das Stimmungsbild nochmal mit E-Mail wiederholen willst, musst du selbst entscheiden. Wenn du dir davon hilfreichere Information versprichst, kannst du das tun.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Fang Kai-Schek schrieb:

    Ich kann auch freiwillig zurücktreten, wenn mehrheitlich gewünscht, und zeichne die Karte bis ein Nachfolger gefunden ist auch ohne Amt.
    Ich möchte dich herzlich bitten, von einem freiwilligen Rücktritt abzusehen. Dionysos steht solidarisch an deiner Seite und unterstützt dich uneingeschränkt.

    Wenn alle Maulhelden ihre Aktivitäten von Discord wieder auf die Foren lenken würden, könnte unser Hobby in einer weitaus besseren Position sein.
    Friedrich von Wexel
    Dionysiakí Dimokratía
  • Ich will mich bei Wexel für sein Vetrauen und Unterstützung bedanken.


    Gilgamesh schrieb:

    Hör auf mich belehren zu wollen. Der Kartograph mag die Regeln nicht und ist wohl kaum so aktiv wie du es beschreibst. Er ist nur aktiver als der Serviceleiter.
    Da Benedikt in Nordharnar im Grunde täglich on ist, hier regelmäßig reinsehen dürfte und er auch auf Nachfrage sich nicht entsprechend geäußert hat, daß er eine permanente Vetretung wünscht, erschiene es mir wenig korrekt, seine Befugnisse zur Verfahrensbeschleunigung mehr oder weniger prinzipiell an mich zu ziehen. Daher warte ich eben in der Regel mit seiner Vetretung etwas ab - wobei ich natürlich auch nicht immer sofort Zeit habe.
  • Ich sehe allerdings gerade, daß der Serviceleiter zuletzt am 31.5 als anwesend registriert wurde, was man natürlich nicht mehr als regelmäßiges Mitlesen auffassen kann, wenn es denn so stimmt. Ich füge das hinzu, weil das natürlich nur bedingt Auskunft gibt, wann er das tatsächlich Forum zuletzt aufgerufen hat, als das Forum wohl sehr kurze Anwesenheiten genauso wenig erfaßt wie uneingeloggte Besuche.

    Aber es wäre sicher - wie schon im anderen Thread bemerkt - sinnvoll, wenn Benedikt sich erklärt, auch im Hinblick darauf ob er bis auf weiteres ständig vertreten oder abgelöst werden möchte.