Folgender Antrag wurde durch den Delegierten für Eulenthal @Tyron von Creutzburg gestellt. Er hat damit das erste Wort.
§§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung werden wie folgt geändert (Änderungen sind rot markiert):
"§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
(6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität (im Sinne von mindestens einem Beitrag (nach den Maßstäben des §16 Abs. 2 Pkt. 1) im Zeitraum der letzten 14 Tage) vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
3. im Zeitraum von 300 Tagen seit Erlangen der Reservierung kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde.
[...]
§ 16. Inaktivität.
(1) Ein Staat wird bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch als inaktiv gekennzeichnet.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 60 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Eine Löschung von der Karte auf eigenen Wunsch kann auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates dennoch erfolgen.
(4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort als inaktiv gekennzeichnet, sondern zunächst als dazu vorgesehen öffentlich benannt. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Kennzeichnung des Staates als inaktiv von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
(5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird binnen 90 Tagen erneut eine Inaktivitätsfeststellung nach Abs. 2 Pkt. 1 getroffen, so ist der Staat als inaktiv zu Kennzeichen.
(6) Eine Fläche der Karte, die von einem als inaktiv gekennzeichnetem Staat belegt wird, gilt im Sinne von Reservierungen und Eintragungsanträgen als frei. Ein Staat, der als inaktiv gekennzeichnet wurde und auf derselben Fläche wie zuvor eine Reservierung oder Eintragung anstrebt, kann dies frühestens 14 Tage nach seiner Kennzeichnung als inaktiv beantragen. Das Serviceteam sollte bei der Prüfung der Anforderungen an die Reservierung wie Eintragung besonderes Augenmerk auf Bemühungen zur Besserung der Aktivitätslage legen, die historische Rolle des betreffenden Staates dabei aber wohlwollend berücksichtigen."
"§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
(6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität (im Sinne von mindestens einem Beitrag (nach den Maßstäben des §16 Abs. 2 Pkt. 1) im Zeitraum der letzten 14 Tage) vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder technisch nicht mehr aktiv gepflegt wird oder
2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.
3. im Zeitraum von 300 Tagen seit Erlangen der Reservierung kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde.
[...]
§ 16. Inaktivität.
(1) Ein Staat wird bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch als inaktiv gekennzeichnet.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 60 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Eine Löschung von der Karte auf eigenen Wunsch kann auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates dennoch erfolgen.
(4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort als inaktiv gekennzeichnet, sondern zunächst als dazu vorgesehen öffentlich benannt. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Kennzeichnung des Staates als inaktiv von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
(5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird binnen 90 Tagen erneut eine Inaktivitätsfeststellung nach Abs. 2 Pkt. 1 getroffen, so ist der Staat als inaktiv zu Kennzeichen.
(6) Eine Fläche der Karte, die von einem als inaktiv gekennzeichnetem Staat belegt wird, gilt im Sinne von Reservierungen und Eintragungsanträgen als frei. Ein Staat, der als inaktiv gekennzeichnet wurde und auf derselben Fläche wie zuvor eine Reservierung oder Eintragung anstrebt, kann dies frühestens 14 Tage nach seiner Kennzeichnung als inaktiv beantragen. Das Serviceteam sollte bei der Prüfung der Anforderungen an die Reservierung wie Eintragung besonderes Augenmerk auf Bemühungen zur Besserung der Aktivitätslage legen, die historische Rolle des betreffenden Staates dabei aber wohlwollend berücksichtigen."