Die Amtszeit des Kartographen endet am 27. August 2024. Es ist daher eine reguläre Wahl für eine volle Amtszeit durchzuführen.
Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden, also bis 25.08.2024 10:05 an dieser Stelle persönlich öffentlich zu machen.
Anschließend findet eine Wahl und ggf. Stichwahl für jeweils weitere 168 Stunden statt.
Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden, also bis 25.08.2024 10:05 an dieser Stelle persönlich öffentlich zu machen.
Anschließend findet eine Wahl und ggf. Stichwahl für jeweils weitere 168 Stunden statt.