Wahlen

    • So etwas wie Höflichkeit wird Ihnen sicherlich niemand unterstellen wollen. Ich hoffe nur in Ihrem Studium haben Sie jemanden der Ihnen die Texte vorliest und deren Bedeutung erläutert, sonst sehe ich da schwarz für Sie - Textverständnis ist ja nicht Ihre Stärke.
      Ryu Chishu
    • Daß es auch immer dazu kommen muß ...

      Original von Ryu Chishu
      "Im Juristendeutsch vielleicht. ;)"

      "Keineswegs, ich habe nur aufgezeigt das es sehr wohl unterschiedliche Definitionsmöglichkeiten im Bezug auf das Wörtchen "grundsätzlich" gibt."

      "Oder sofern man keine Ausnahmeregelung einschiebt wie man lustig ist."

      "Warum nur verstehen einige Leute so schwer das ihre Meinung nicht immer die einzig gültige ist?"

      "Na Gott sei Dank entscheiden nicht Sie was hier maßgeblich ist und was nicht."

      Fünf Versuche, über die Bedeutung dieses Wortes zu diskutieren. Fünfmal Unbelehrbarkeit, und jetzt auch noch sinnlose Pöbeleien.
      Ja, ich weiß, irgendein Erlöser wird bald wieder anmahnen, daß man doch mit den Kleinkriegen aufhören solle - solche Aktionen sind mittlerweile auch zur Plage geworden. Manche Dinge müssen einfach geklärt werden.
    • Dann kann endlich wieder themenbezogener diskutiert werden, was ich mit meinem Beitrag erreichen wollte:

      Gratulation, fürwahr, speziell den für die Wahleinleitung Verantwortlichen, Gratulation! Nach welchen Mehrheiten wurden denn die Sieger des Kuratoriums ermittelt? Einer relativen? Einer einfachen? Einer absoluten? Diesen Mißstand bemängelte ich bereits am 10. August… Da hätten wir doch gleich schon eine erste Aufgabe für die VV, die kann nämlich für die nötige Ergänzung sorgen, damit die Wahlen wiederholt und auf eine rechtliche Basis gestellt werden können. Bei der Gelegenheit fällt mir noch eine weitere, damit zusammenhängende Kante auf:

      § 3. Aufgaben.
      (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
      (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4.
      (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.


      Wieso wird dort nicht die – wie ich finde: widersinnige – Wahl des Direktoriums aufgeführt? Da ich gerade beim Direktorium bin: „Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.“ Wie bitte will das denn funktionieren? Sitzt der Wahlleiter dann vor seinem PC, schmeißt eine Münze und verkündet des Schicksals Entschluß? Dieses „Verfahren“ öffnet doch folgendem Vorgehen Tür und Tor: „Kopf, mein Freund gewinnt; Zahl, mein Feind verliert.“




      EDIT: Es war nicht der 18., sondern 10. August.
    • Da wir jedoch gerade festgestellt haben, dass es wieder alles ewig dauert, sollten wir das dann direkt in der Vollversammlung besprechen. So werden wir nie fertig, egal wie recht Sie haben.

      Die Karte lebt und so hat die Vollversammlung wenigstens etwas gleich zu tun.
    • Original von Ryu Chishu
      Es geht mir weniger darum das hier jemand anderer Meinung ist, sondern darum mit welcher herablassender Arroganz manche hier zu Werke gehen. Ich weiß sehr wohl was der Begriff im Juristen-Deutsch bedeutet, das habe ich ihm auch nicht abgesprochen, nur sind hier die Wenigsten von uns Juristen.


      Als BWLer weiss man das aber auch. Generell ist das auch nicht nur ein juristisch gepraegter Begriff, sondern wird alltaeglich benutzt. Und ich hoffe zumindest, dass den meisten dabei die Bedeutung klar ist.
      Falls nicht kann man sich auch einfach mal belehren lassen, anstatt mit vehemente Ignoranz das Gegenteil behaupten zu wollen.

      Denn richtig ist: Nicht jeder hier hat juristische Kenntnisse - ich auch nicht. Wenn dem aber so ist, haelt man mal seine Schnute und lauscht denen, die wissen von was sie sprechen. Das hat nichts mit Arroganz oder Ueberheblichkeit zu tun.
      Wenn mein Statistikdozent mir eine Standardvariation vor gibt, schreie ich doch auch nicht auf und sage: "Nein, dass kann nicht 15 sein, dass muss 7 sein, weil ich das halt so denke!!!" ;)
    • Original von Yaashur al-banabi
      Da wir jedoch gerade festgestellt haben, dass es wieder alles ewig dauert, sollten wir das dann direkt in der Vollversammlung besprechen. So werden wir nie fertig, egal wie recht Sie haben.


      Wenn nicht wieder irgendwelche Extrawürste gebraten würden, dauert die "Neu"wahl des Direktoriums genau XX Tage. "XX"? Genau, denn wie ich gerade feststellte, ist der Wahlzeitraum nicht angegeben... Insofern machte es tatsächlich Sinn, zunächste die VV zu beschäftigen und dann das Kuratorium zu besetzen.
    • Original von Dr. Friedrich McClane
      Wenn nicht wieder irgendwelche Extrawürste gebraten würden, dauert die "Neu"wahl des Direktoriums genau XX Tage. "XX"? Genau, denn wie ich gerade feststellte, ist der Wahlzeitraum nicht angegeben... Insofern machte es tatsächlich Sinn, zunächste die VV zu beschäftigen und dann das Kuratorium zu besetzen.

      Edit: Ich scheine das aktuelle Problem nicht verstanden zu haben. Über die Auslegung von §21 des Regelwerks, der die Wahldauer festlegt, wurde ja weit und breit diskutiert. Also kann dieser Paragraph kaum übersehen worden sein. Wo fehlt denn der Wahlzeitraum?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield ()

    • Das Kind ist geboren, die Eltern stehen fest und nun schauen wir dass wir das Blag in trockene Tücher bekommen. Fertig.
      Die Arbeit kann losgehen, die "Wahldauer" und was nun noch nicht stand kommt dann halt. Meine Güte.
      Auf Deutsch: Das Gerüst steht, wir können die Arbeit aufnehmen.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Wenn einer der Moderatoren bitte so frei wäre, die eindeutigen Wahlergebnisse schon einmal zu verkünden, werde ich den Gewählten die Rechte geben. Ich werde jedoch nicht einfach die Stelle der Moderatoren einnehmen, sondern nur die Einstellung durchführen.

      Und dann bitte gleich noch die nächsten Wahlen ausrichten. Aleandro, das darfst du als einziger anwesender Moderator sehr gerne tun, danke dir.
    • Frage hierzu: Nach Ende der Wahlen sollten bei zweien Stichwahlen stattfinden. Einer dieser Kandidaten fiel jedoch jeweils weg. Soll es nun die Stichwahl zwischen den anderen beiden Kandidaten geben oder der verbleibende Kandidat für die ursprüngliche Stichwahl allein zur Wahl gestellt werden?

      Die zweite Variante leuchtet mir mehr ein, aber ich will nicht unfair sein.
    • Ich hätte intuitiv die erste Variante gewählt.

      Mir fällt sogar eine Begründung dazu ein. ;) Wenn nur noch ein Kandidat zur Wahl stünde, müsste man eine Ja/Nein-Abstimmung machen. Bei der die Möglichkeit bestünde, dass das Nein gewinnt und dann wieder alles unklar ist. Dann lieber eine klare Abstimmung zwischen zwei Kandidaten und mit genau einem Sieger.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Ich darf hiermit die Ergebnisse der Stichwahlen feststellen:

      Zum Vizedirektor der CartA wurde mit 13 zu 5 Stimmen Yaashur al-banabi gewählt, zum Direktor für Karthographie Henry Louis zu Grimmberg mit 15 zu 7 Stimmen.

      Herzlichen Glückwunsch an die beiden!
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
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