Vorwahlen und Abkürzungen

    • Also ich käme jetzt zum Beispiel nicht auf die Idee, die beiden bereits benannten Kontinente umbenennen zu wollen, nur weil Vearmark auf beiden vertreten ist. Ich glaube, dass das den meisten anderen nicht anders gehen wird.
    • Vier Buchstaben gehen natürlich auch. Grundsätzlich kann man natürlich auch gar keine Obergrenze angeben und es vollständig dem Ermessen des Antragstellers überlassen. Dann könnte der Sinn allerdings ad absurdum geführt werden, der wie folgt beschrieben wird:

      Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer Einheit zu einer bestimmten Staat oder einer Nation auf den ersten Blick ermöglichen soll.


      Je länger es wird, desto weniger ist der erste Blick entscheidend. Klassisch wäre eine Begrenzung auf drei lateinische Buchstaben ([Sim-off]Quelle[/Sim-off]), aber mich stört es keinesfalls, das auf vier auszuweiten. Darüber hinaus würde ich jedoch ungern aus oben genanntem Grund gehen.
    • Was das Staatenkürzel angeht, so meine ich, dass dies nicht zu lang sollte - allerdings hatte schon die alte Sovjetunion in RL ein 5 Zeichen langes Kürzel - UdSSR.
      Da dies meines Wissens nach aber das längste Staatenkürzel in RL war, könnte man in Anlehnung daran eine Obergrenze von 5 Zeichen festlegen - das müsste eigentlich reichen, wenn man sein Kürzel nicht unbedingt mit seinem vollen Staatennamen gleichsetzen möchte - Spassvögel gibt es ja immer.

      Für Ladinien selbst würden 3 Zeichen ausreichen: RPL
    • Original von Primus Fabius Maximus
      Was das Staatenkürzel angeht, so meine ich, dass dies nicht zu lang sollte - allerdings hatte schon die alte Sovjetunion in RL ein 5 Zeichen langes Kürzel - UdSSR.
      [...]


      Das stimmt nicht ganz. Die UdSSR hatte das Nationalitätskennzeichen SU - zumindest auf den Kfz, und an denen orientiere ich mich hier. Wir können es natürlich auch entsprechend dem Olympischen Komitee machen und exakt drei Buchstaben verwenden.
    • Werte Herren

      Da ich nun wieder offizieller Deleigiert meines Landes bin, äußere ich mich wiederum hierzu.

      Zunächst nein, etwas zu beschließen weil ein Land darauf "besteht" ist natürlich unnötig. Wir können darauf bestehen, wenn die Mehrheit dagegenstimmt ist das zu akzeptieren.

      In der Tat wäre es meinem Land genehmer mit vier Buchstaben, eben ob des KSNB, wenn die Mehrheit sich aber auf drei Buchstaben einigt (KNB) dann werden wir auch damit leben können.
      Ryu Chishu
    • Bei 2 Buchstaben wäre das wohl auch der Fall, da würden wir uns wohl auf NB einigen.

      Aber das ist ja nicht Gegenstand der Diskussion.

      Ich würde vorschlagen wir schreiten einfach mal zur Abstimmung, als Möglichkeiten hätten wir soweit ich das sehe 2, 3, 4, 5 oder beliebig viele Buchstaben, lassen wir einfach die Mehrheit entscheiden.

      Dann haben wir einen Punkt schon mal abgehakt.

      Neu Babylon wird natürlich für die vier Buchstaben stimmen, wenn sich dafür keine Mehrheit findet ist das auch kein Beinbruch.
      Ryu Chishu
    • Original von Erasmus Desiderius
      [...] Ich würde vorschlagen wir schreiten einfach mal zur Abstimmung, als Möglichkeiten hätten wir soweit ich das sehe 2, 3, 4, 5 oder beliebig viele Buchstaben, lassen wir einfach die Mehrheit entscheiden. [...]


      Ja, das halte ich an diesem Punkt auch für die bessere Methode. Lassen wir einfach die Mehrheit entscheiden, Für und Wider abwägen könnten wir vermutlich noch bis zum Sanktnimmerleinstag.
    • Gut, um der GO genüge zu tun, könnte man das Ergebnis der laufenden Abstimmung als Basis für eine ordentliche Antragsstellung mit anschliessender Aussprache nehmen.
      Entsprechend des Ergebnisses der als Meinunfsfindung laufenden Abstimmung kann dann in den Antrag auch eine entsprechende GO-Änderung eingeflochten werden.