In §7 des Regelwerks ist die Wahl des Direktoriums durch die VV vorgesehen. Ich bitte also das Kurratorium, der Vollversammlung eine entsprechende Aenderung des Regelwerks vorzuschlagen:
Sollte das Kuratorium der Meinung sein, es sei besser geeignet, das Direktorium zu waehlen, dann moege es bitte einen entsprechenden Aenderungsvorschlag einbringen. Andernfalls sollte man ueberlegen, ob die Abwahl eines Direktors nicht auch ueber die VV laufen sollte:
§ 3. Aufgaben.
(1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
(2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4, des Direktoriums gemäß §7 und des Schiedsgerichts gemäß §9.
(3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
Sollte das Kuratorium der Meinung sein, es sei besser geeignet, das Direktorium zu waehlen, dann moege es bitte einen entsprechenden Aenderungsvorschlag einbringen. Andernfalls sollte man ueberlegen, ob die Abwahl eines Direktors nicht auch ueber die VV laufen sollte:
§ 7. Wahl, Amtsenthebung.
(3) Ein Mitglied des Direktoriums kann des Amtes enthoben werden, wenn mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums einen solchen Antrag stellen und gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch die Antragsteller Vorgeschlagener mit Mehrheit von der Vollversammlung gewählt wird.
Direktorin der CartA
"Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
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