Änderung §3 RW

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  • Änderung §3 RW

    In §7 des Regelwerks ist die Wahl des Direktoriums durch die VV vorgesehen. Ich bitte also das Kurratorium, der Vollversammlung eine entsprechende Aenderung des Regelwerks vorzuschlagen:


    § 3. Aufgaben.
    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4, des Direktoriums gemäß §7 und des Schiedsgerichts gemäß §9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.


    Sollte das Kuratorium der Meinung sein, es sei besser geeignet, das Direktorium zu waehlen, dann moege es bitte einen entsprechenden Aenderungsvorschlag einbringen. Andernfalls sollte man ueberlegen, ob die Abwahl eines Direktors nicht auch ueber die VV laufen sollte:

    § 7. Wahl, Amtsenthebung.
    (3) Ein Mitglied des Direktoriums kann des Amtes enthoben werden, wenn mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums einen solchen Antrag stellen und gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch die Antragsteller Vorgeschlagener mit Mehrheit von der Vollversammlung gewählt wird.
    Direktorin der CartA

    "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
  • RE: Änderung §3 RW

    Ich greife den Vorschlag der Direktorin auf und schlage als Kurator daher vor, dass wir der Vollversammlung die folgende Regelwerksänderung vorschlagen:

    § 3. Aufgaben.
    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Kuratoriums gemäß § 4, des Direktoriums gemäß §7 und des Schiedsgerichts gemäß §9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.


    Sollte sich innerhalb von 48 Stunden niemand gegen diesen Vorschlag aussprechen, so werde ich diesen Änderungsantrag als vom Kuratorium eingebracht der Vollversammlung vorlegen.

    Widerspricht ein Kurator dem Vorschlag diesem Verfahren, so werde ich zusätzlich eine Abstimmung über den Änderungsantrag einleiten.
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tiuri ()

  • Ich kann es nur immer wieder betonen: die Wahl des Direktoriums der VV zu überlassen, wäre eine Entscheidung, die sich jeglicher Vernunft entbehrt. Entweder Parlamentarismus oder Präsidentialismus, Feuer oder Wasser. Ein Mischmasch aus beidem funktioniert nicht, Legitimationssalat verursacht Verdauungsbeschwerden.
    Die Vorzüge eines parlamentarischens Systems habe ich oft genug angeführt; ich werde mich hier nicht ausführlich wiederholen.
  • Ich stimme grundsätzlich zu, doch möchte ich vorschlagen, dass wir zunächst einmal das auf der Gründungskonferenz Beschlossene ins Reine bringen, bevor wir uns um tatsächliche Änderungen kümmern. Ich bevorzuge, zunächst das Regelwerk eindeutig zu fassen, was mit diesem Vorschlag vermutlich schneller geht, da er auf der Gründungskonferenz inhaltlich ja bestätigt worden ist.
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA