Ich bitte die Kuratoren, sämtliche Entscheidungen, Anträge etc. seit dem durch die ehemalige Direktorin Spondylos ermöglichten Nachrücken zu protokollieren, damit, sollte dieses Verfahren für regelwerkwidrig erklärt werden, alle bisherigen Entscheidungen umgehend erneut bestätigt oder ggf. revidiert werden können, um im Sinne des Regelwerks zu handeln.
Bitte an das Kuratorium
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Ich werde mich darum kümmern.Seine Königliche Hoheit,
Großherzog Tiuri von Tehuri
Delegierter von Tehuri
Kurator der CartA -
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Zum angeblichen Widerspruch zwischen §8 und §3 wäre eine etwas ausführlichere Begründung nett gewesen. Ich kann da nämlich beim besten Willen keinen erkennen und könnte damit leider auch keinen Vorschlag für eine Nachbesserung machen, die dann das beinhalten würde, was die Grundordnung meiner Meinung jetzt schon aussagt.
Den Rest (also Punkt 1 und 2) kann man wohl mit gleichem Recht so oder anders sehen, aber da ist das Urteil wenigstens eindeutig und leicht umsetzbar.Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia -
Konsequent wäre, das aktuelle "Regelwerk" komplett zu schreddern und durch das der AIC oder des nicht verstümmelten CartA-Vorschlages zu ersetzen. Dann müßte man sich jetzt nämlich nicht an die Arbeit eines häßlichen Flickenteppichs machen, wie es bei der OIK probiert wurde, was in einer Lähmung derselben endete.
Zum Widerspruch. Dem Direktorium wurde eine Verantwortung zugesprochen (§8,1), die der VV, der Legislative, obliegt (§3,3). Das Gericht wünscht dahingehend eine Klärung der Kompetenzen. -
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Wichtig ist, dass endlich was vernünftiges bei raus kommt. Folglich ist eine Neuauflage besser als eine totale Überarbeitung.Franz Josef I.
Kaiser und Administrator des Ratharischen Kaiserreiches -
Ganz davon abgesehen, daß ich von der Regelwerksruine nichts halte und es lieber sähe, riefe man die AIC wieder ins Leben oder einigte man sich, was fast noch besser wäre, auf das gute CartA-Regelwerk, möchte ich das Augenmerk des Kuratoriums abermals auf das Urteil des Gerichts lenken.
EDIT: "nichts" vergessen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dr. Friedrich McClane ()
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Als wenn es hier irgendjemanden interessieren würde, was im Regelwerk steht ... kostenlose Nachhilfestunde: die GO sagt eindeutig aus, daß das Gericht Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen trifft, aber nicht, wieviele Richter ihm tatsächlich angehören müssen, damit es beschlußfähig ist. Desolater Zustand? Bedanken Sie sich bei denen, die es derart verstümmelt haben.
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Original von Heinrich Louis II.
Als wenn es hier irgendjemanden interessieren würde, was im Regelwerk steht ... kostenlose Nachhilfestunde: die GO sagt eindeutig aus, daß das Gericht Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen trifft, aber nicht, wieviele Richter ihm tatsächlich angehören müssen, damit es beschlußfähig ist. Desolater Zustand? Bedanken Sie sich bei denen, die es derart verstümmelt haben.
Das Ganze hier wird mehr und mehr zur Farce. Wenn es so weitergeht, klappen wir am Besten den Buchdeckel zu und lesen nicht mehr weiter. -
Original von Mehregaan
Das Gericht ist sowieso nicht entscheidungsfähig und verstößt indem es tagt eigentlich selbst gegen das Regelwerk..
(1) Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern.
Netter Versuch, aber Sie irren. Das Gericht besitzt nämlich eine Geschäftsordnung, deren §5,2 in diesem Falle greift. Und bevor Sie nun probieren, die Geschäftsordnung anzufechten, weil im Regelwerk an keiner Stelle erwähnt wird, daß sich ein CartA-Organ eine solche geben darf, können Sie sich einerseits bei denen bedanken, die im Zuge des "Bürokratieabbaus" - welch eine Ironie, daß wir durch diesen derart viel Ärger haben - völlig hirnlos das Regelwerk zusammenstutzten, aber einen Verweis auf GsO beibehielten. Raten Sie, wo er steht! In §10,2, das ist der das Gericht betreffende Abschnitt. Handelte das Gericht also regelwerkswidrig? Nein. Während der Gründungsdebatte griff ich das Thema auf, Ergebnis: jedes Organ solle es so handhaben, wie es will. Das Gericht tat gut daran, sich eine zu geben. -
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Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass man es auch einfach so lassen könnte. Anträge kommen und Staaten werden bewertet. Die Karte wird um Staaten reicher. Das wars.
Der einzige Schiedsgerichtsfall drehte sich um Auslegungen des Regelwerks zur Kuratorennachwahl, was eigentlich kaum etwas mit dem Prozedere zu tun hat, weil es auch so genug Kuratoren gibt. Die Vollversammlung ist praktisch inaktiv, das Direktorium beschränkt sich auf seine Pflichten, die CartA läuft und alle sind unzufrieden. Wen interessiert eigentlich noch das Regelwerk, wenn man die Karte hat?
Der Cuello-Konflikt funktionierte ohne Kartenregeln und zack: Tolanica ließ sich eintragen. Wir haben den Bewertungsbogen für die Anhänger der Qualitätskarte. Der ganze Rest funktioniert offenbar nicht und die Mehrheit interessiert sich wohl auch nicht für eine Änderung.
Gegenmeinungen nehme ich gerne zur Kenntnis.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gilgamesh ()
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Original von Wolfram Lande
Ihr nervt.
Du auch.
Soweit ich weiß steht da sinngemäß, dass zwei reichen.
Für ein Verfahren, ja.
Aber Korinthenhacken kann man überall.
So wichtig ist mir das nun auch wieder nicht, aber wie gesagt nach der Regelwerksauslegung die das Gericht anerkannt hat, wäre auch die Entscheidung des Gerichtes aufzuheben. -