Eine kleine Frage

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    • Eine kleine Frage

      Ich weiß jetzt nicht ob das das richtige Forum für Fragen ist, falls nicht, bitte verschieben. :)

      Bin etwas verwirrt ob der "Eintragung".

      Muss ein Staat nun grundsätzlich einen Antrag auf Assoziation stellen, oder gilt dies nur für im Aufbau befindliche Staaten (und was genau sind im Aufbau befindliche Staaten)?

      Die Wirrung kommt zustande da einerseits erklärt wird das so ein Assoziationsantrag von im Aufbau befindlichen Staaten gestellt werden soll und andererseits wird erwähnt das eine assoziierte Mitgliedschaft Pflicht ist für eine Eintragung.

      Kurz und knapp, muss ich nun einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft stellen, einen auf Reservierung oder einen auf Eintragung?
      Ryu Chishu
    • Zur assoziierten Mitgliedschaft lassen Sie mich folgendes zitieren
      §43) Assoziierte Mitgliedschaft

      (1) Befindet sich eine Nation im Aufbau, so ist ein Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft möglich. Dabei muß der antragstellende Staat über ein Forum sowie

      über eine vom Forum getrennte Webpräsenz mit klarem Bekenntnis zur Virtualität verfügen.

      (2) Ein Antrag auf Mitgliedschaft muß folgende Informationen enthalten:

      1. Voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. URL zum Forum,
      4. URL zur Website,
      5. eMail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      6. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.



      (3) Ist nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten, verfällt die assoziierte Mitgliedschaft automatisch.

      (4) Die assoziierte Mitgliedschaft verfällt ebenso automatisch, wenn nach 100 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wird.

      §44) Findung eines Kartenplatzes

      (1) Die am vom Antragssteller beanspruchten Kartenplatze angrenzenden Staaten der AIC beraten mit dem Direktorium unter Berücksichtigung der Vorstellungen

      der Erstgenannten über einen passenden Kartenplatz.

      (2) Während dieser Zeit werden potentielle Nachbarländer kontaktiert.

      (3) Nach Aufnahme der Kontakte kann ein Reservierungsantrag gestellt werden, der den gewünschten Kartenplatz zeigt.

      (4) Die assoziierte Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für einen Antrag auf Eintragung. Dieser kann mindestens vierzehn Tage nach Erteilung der

      assoziierten Mitgliedschaft erfolgen.

      §45) Eintragung

      (1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der AIC muß ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.

      (2) Für diesen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

      1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen, i.e. im eigenen Forum.
      2. Vorhandensein einer Website mit klarem Bekenntnis zur Virtualität sowie allgemeinen Landesinformationen, i.e. eine vom Forum separate Webpräsenz.

      Einträge in Lexika jeglicher Art können hier nicht als Ersatz herangezogen werden.
      3. Eine Bewertung von mindestens 23 Punkten durch die Aufnahmekommission.
      4. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums.


      Es gestaltet sich nun so, dass die Möglichkeit einer Assoziierung (§43) erdacht wurde um Nationen die sich im Aufbau befinden eine Möglichkeit zu geben sich schon einmal umzuschauen und sich zusammen mit den anderen Staaten und dem Direktorium nach einem Kartenplatz (§44) kurzzuschliessen.

      Ich werde aber anregen eben diese Fragestellung auch in unsere FAQ aufzunehmen.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Es ist in der Tat so, daß einem Antrag auf Eintragung ein Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft vorangehen muß - erst dann kann eine Reservierung mit anschließender Eintragung erfolgen. Dieser zugegeben lange Weg wurde deshalb gewählt, um Schnellschüsse zu vermeiden und wirklich passende Kartenplätze zu finden.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie