Ich zitiere hieraus:
Hier zeigt sich zunächst eine weitere Ungenauigkeit im Regelwerke, nämlich die, daß nur von benachbarten Staaten die Rede ist, wobei aber eigentlich vetoberechtigte Staaten gemeint sind.
Das soll an dieser Stelle aber nicht Hauptanliegen dieses Beitrages sein; hinweisen möchte ich nur darauf, daß wir bei den eventuellen Anträgen Gemedeths, Ratharias, Tehuris und Isfahns vetoberechtigt wären - von all diesen Staaten ist bisher noch keiner bei uns vorstellig geworden.
§44) Findung eines Kartenplatzes
(1) Die am vom Antragssteller beanspruchten Kartenplatze angrenzenden Staaten der AIC beraten mit dem Direktorium unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Erstgenannten über einen passenden Kartenplatz.
(2) Während dieser Zeit werden potentielle Nachbarländer kontaktiert.
(3) Nach Aufnahme der Kontakte kann ein Reservierungsantrag gestellt werden, der den gewünschten Kartenplatz zeigt.
Hier zeigt sich zunächst eine weitere Ungenauigkeit im Regelwerke, nämlich die, daß nur von benachbarten Staaten die Rede ist, wobei aber eigentlich vetoberechtigte Staaten gemeint sind.
Das soll an dieser Stelle aber nicht Hauptanliegen dieses Beitrages sein; hinweisen möchte ich nur darauf, daß wir bei den eventuellen Anträgen Gemedeths, Ratharias, Tehuris und Isfahns vetoberechtigt wären - von all diesen Staaten ist bisher noch keiner bei uns vorstellig geworden.
Son Majesté,
Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie
Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie