§44 GO

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    • Ich zitiere hieraus:

      §44) Findung eines Kartenplatzes

      (1) Die am vom Antragssteller beanspruchten Kartenplatze angrenzenden Staaten der AIC beraten mit dem Direktorium unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Erstgenannten über einen passenden Kartenplatz.

      (2) Während dieser Zeit werden potentielle Nachbarländer kontaktiert.

      (3) Nach Aufnahme der Kontakte kann ein Reservierungsantrag gestellt werden, der den gewünschten Kartenplatz zeigt.


      Hier zeigt sich zunächst eine weitere Ungenauigkeit im Regelwerke, nämlich die, daß nur von benachbarten Staaten die Rede ist, wobei aber eigentlich vetoberechtigte Staaten gemeint sind.
      Das soll an dieser Stelle aber nicht Hauptanliegen dieses Beitrages sein; hinweisen möchte ich nur darauf, daß wir bei den eventuellen Anträgen Gemedeths, Ratharias, Tehuris und Isfahns vetoberechtigt wären - von all diesen Staaten ist bisher noch keiner bei uns vorstellig geworden.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Reegath
      Danke für den Himweis Herr Grimmberg.
      Ich nahm fälschlicherweise an, der Kontakt müsse frühstens bei einer Gebietsreservierung stattfinden.


      Deshalb mein Hinweis; ich bin mir der Tatsache, daß das Regelwerk sehr komplex ist, durchaus bewußt.

      Original von Reegath
      Wie verhält es sich aber mit Gran Novara? Ist es auch vetoberechtigt?


      Ja:

      §47) Vetorecht

      (1) Bei einem Antrag auf Eintragung oder Gebietsmodifikation genießen alle Staaten, deren Territorium im selben Planquadrat oder in einem angrenzenden Planquadrat wie das des Antragstellers liegt, Vetorecht. Zusätzlich kann das Direktorium per Mehrheitsbeschluß Veto einlegen.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Henry Louis zu Grimmberg
      hinweisen möchte ich nur darauf, daß wir bei den eventuellen Anträgen Gemedeths, Ratharias, Tehuris und Isfahns vetoberechtigt wären - von all diesen Staaten ist bisher noch keiner bei uns vorstellig geworden.

      Ich möchte hierzu sagen, dass ein Antrag Ratharias zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genehmigungsfähig wäre.
      Zunächst muss die Homepage ausgebaut werden, dann würden Besuche in die Anrainerstaaten erfolgen. Erst dannach, dessen sind wir uns bewusst, kann ein Antrag erfolgen.
      Oskar Lillienthal
      Delegierter Ratharias