Aufnahmekommission

    • Der Vollständigkeit und Übersicht halber möchte ich den relevanten Passus aus der Grundordnung der AIC in der Fassung vom 20.09. 2007 zitieren:

      Abschnitt III - Die Aufnahmekommission

      §14) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der AIC sowie zwei Delegierten der Mitgliedsstaaten; ihre Aufgabe ist es, die Qualität von Staaten, die einen Antrag auf Eintragung stellen, zu prüfen.

      §15) Die beiden Mitglieder der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrage neu eingesetzt, wobei jeder Mitgliedsstaat einmal zum Zuge kommen muß.

      §16) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der AIC absteigend nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft verzeichnet sind. Neumitglieder werden dieser Liste hinten angestellt, können allerdings frühestens nach zwei Monaten einen Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden. Kamen alle Mitgliedsstaaten einmal zum Zuge, beginnt die Liste von vorn.

      §17) Bei Staaten, die gleich lange Mitglied der AIC sind, wird die Position in der Liste alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Staates, festgelegt.

      §18) Jedes Mitglied der Aufnahmekommission bewertet einen antragstellenden Staat auf Grundlage eines vordefinierten Bewertungsbogens; ist das arithmetische Mittel aller Bewertungsergebnisse gleich oder größer als 23 Punkte, so kann der bewertete Staat auf der Karte eingetragen werden.

      §19) Auf Antrag von zwei oder mehr Mitgliedern der Aufnahmekommission kann die Bewertung durch die Aufnahmekommission angefochten werden. In diesem Falle erfolgt eine erneute, bindende Bewertung durch das Tribunal Constitutionel.

      §20) Die Vollversammlung entscheidet über die Geschäftsordnung der Aufnahmekommission.


      Gemäß §16 und §17 ergibt sich meines Wissens folgende Reihenfolge für die Entsendung von Delegierten zur Aufnahmekommission:

      Gran Novara
      Hansastan
      Irkanien
      Ladinien
      Pottyland
      Vearmark
      Vereinigtes Kaiserreich

      Alle weiteren Länder (etwa Gemedeth oder Samhan) sind lediglich assoziiert und daher nicht entsendungsberechtigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ove Søndergaard ()

    • Genau - das wären dann Hansastan und Gran Novara. Da es leider die in der Geschäftsordnung erwähnte Möglichkeit, die Bewertung online durchzuführen, noch nicht gibt, muß das von Hand geschehen; den Link zum Bewertungsbogen werde ich gleich nochmal einstellen. Am besten wäre es dann wohl, das Ergebnis dem Direktor per PN zu schicken.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie