Schiedsgericht?

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Original von Patrick Botherfield
    (...)
    Wobei Mehrheit da relativ ist. Es wäre schon eher eine Diktatur der aktiven.

    Besser als eine Diktatur des Schiedsgerichts allemal.
    (...)


    Das Gericht muß sich zumindest an die "Gesetze" halten. Die VV kann sie fast nach belieben ändern.
    Irkanien!
    qui latine loquitur plerumque est molestus.
    If you don't make me soup now you are gonna regret it.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Abby ()

  • Das Problem ist, dass das Schiedsgericht ein kleines Gremium (auch bekannt als Klüngelrunde) ist, das auch die Regeln, die für es selbst gelten, selber auslegt.

    Nach dem bisher einzigen Verfahren habe ich folgenden Eindruck: Wenn in der Grundordnung steht, die Hintergrundfarbe des Forums ist blau, dann wird das Gericht entscheiden, dass das der Bestimmung widerspricht, der Hintergrund solle kariert gemustert sein, und dass daher dem Wunsch des Klägers (der den Richter zufällig gut kennt) nach einer gelben Hintergrundfarbe stattgegeben werden müsse.

    Die Entscheidung ist zwar offensichtlicher Blödsinn, aber das Gericht hat dann nunmal so entschieden.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Original von Patrick Botherfield
    Das Problem ist, dass das Schiedsgericht ein kleines Gremium (auch bekannt als Klüngelrunde) ist, das auch die Regeln, die für es selbst gelten, selber auslegt.

    Nach dem bisher einzigen Verfahren habe ich folgenden Eindruck: Wenn in der Grundordnung steht, die Hintergrundfarbe des Forums ist blau, dann wird das Gericht entscheiden, dass das der Bestimmung widerspricht, der Hintergrund solle kariert gemustert sein, und dass daher dem Wunsch des Klägers (der den Richter zufällig gut kennt) nach einer gelben Hintergrundfarbe stattgegeben werden müsse.

    Die Entscheidung ist zwar offensichtlicher Blödsinn, aber das Gericht hat dann nunmal so entschieden.


    Eben nicht. Erstens sollen die ja wählbar sein und zweitens müssen die sich eben doch die Regeln halten.
    Ich wurde hier auch schon verklagt, zu Recht ^^ Ok, war glaube ich noch bei der AIC. Dennoch.
    Irkanien!
    qui latine loquitur plerumque est molestus.
    If you don't make me soup now you are gonna regret it.
  • Ich halte ein Schiedsgericht auch für eine sinnvolle Einrichtung.
    Um o.g. "Schwachsinnsbeschlüsse" zu verhindern, könnte man die Macht ja anderweitig verschränken: z.B. indem die VV das Schiedsgericht wieder 'pwnen' kann; das aber dann nur mit einer qualifizierten Mehrheit, z.B. vier Fünftel, oder sowas.
    Damit würde man verhindern dass das Schiedsgericht zu mächtig wird. Andererseits kann aber die VV auch nicht einfach durch zufällige Mehrheitsverhältnisse das Recht beugen, sondern man braucht schon gute Gründe um 4/5 der Delegierten dazu zu bringen, die Entscheidung rückgängig zu machen.
    Dr.-Ing Aryaa Daryosch Rani-Nezad, BIR



    "Nieder mit den Regelwerken dieser Welt und für ein freies Assakhien auf der CartA!" ~ Jan Stoertebecker
  • Ich glaube, du überschätzt meinen Einfluss... Im Moment sehe ich für keine Seite eine klare Mehrheit, also gerade eine Situation, in der durch Diskussion ausnahmsweise mal etwas erreichbar ist.

    Es ist ja auch nicht so, dass meine Einschätzung in Stein gemeißelt ist, aber nach den bisherigen Ereignissen sehe ich im Moment einfach nicht, wieso ich so einem Gericht vertrauen sollte.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Wie wäre es mit diesem Vorschlag:

    § 9. Zusammensetzung.
    (1) Das Schiedsgericht besteht aus einem gewählten Richter und zwei Schöffen, die dem Richter in ihrer Entscheidungsbefungnis glechgestellt sind und für jedes Verfahren gesondert berufen werden.
    (2) Zum Richter kann jeder Bürger eines Mitgliedsstaats gewählt werden, der weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Der Richter wird für eine Dauer von 6 Monaten von den Delegierten der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Falls der Richter während seiner Amtszeit ausscheidet, findet eine Neuwahl statt. Der neugewählte Richter bleibt für die verbleibende Amtszeit des für inaktiv erklärten Richters im Amt. Ein Richter scheidet in folgenden Fällen aus:
    1. Bei seinem Tod
    2. Durch Rücktritt
    3. Wenn er zu zwei aufeinanderfolgenden Verfahren nicht erschienen ist
    (4) Für jedes Verfahren wird ein Schöffe aus den Reihen der Delegierten der Vollversammlung und ein Schöffe aus dem Direktorium berufen. Zum Schöffen kann nicht berufen werden, wer das Schiedsgericht angerufen hat. Die Berufung wird per öffentlichem Losentscheid vom Direktor vorgenommen.


    Was würde geändert?
    - Es würde nur ein "völlig neutraler" Richter benötigt, der kein Delegierter oder Direktor ist. Und das sollte zu schaffen sein.
    - Im Falle eines Verfahrens würde der Richter zwei gleichberechtigte Schöffen aus beiden Organen innerhalb der CartA an die Seite bekommen, welche in den normalen Geschäftsablauf involviert sind (oder dies sein könnten) und somit ihre Sachkenntnis aus Sicht der von ihnen repräsentierten Gruppen einbringen können.
    - Die Auslosung der Schöffen kann eine "Verklüngelung" des Schiedsgerichts weitgehend verhindern.
    - Die nunmehr nur noch erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Wahl eines Richtes soll das Wahlverfahren vereinfachen und die Chance bieten schneller zu einem Richter zu kommen.
  • Nun ich würde vorschlagen die Auslosung auf der Basis der Gewinnzahl im Spiel 77 des Deutschen Lottoblocks vorzunehmen.

    Bis zum Tag vor der Auslosung (also entweder Dienstag oder Freitag) sind öffenlich festzulegen:
    1. Gleichmäßige Verteilung der Kandidaten auf den Zahlenraum 0-9 oder 00-99, eventuell mit offenen, nicht zugeordneten Ziffern/Ziffernkombinationen
    2. Bestimmung der für die Auslosung maßgeblichen Ziffern der Gewinnzahl (z.B. 1.+2. Ziffer von rechts für den Kandidaten aus der VV und 3. Ziffer von rechts für den Kandidaten aus dem Direktorium)

    Nach der Veröffentlichung der Gewinnzahl:

    1. Ermittlung, ob gleich ein gewählter Kandidat feststeht.
    2. Falls ermittelte Ziffern/Ziffernkombinationen keinem Kandidaten zugeordnet sind, Verschiebung der maßgeblichen Ziffern der Gewinnzahl um eine Stelle nach links.

    So sollte es eigentlich immer mit einer völlig neutralen und garantiert zufällig ermittelten Gewinnzahl möglich sein, die Schöffen zu bestimmen.
  • Original von Denne Ziang Belai
    Wie soll das Losverfahren vonstatten gehen?

    (Man hatte diese Diskussion ja schon einmal. Ich will nur verhindern, dass dies irgendwie einer Zustimmung im Wege steht.)

    Dazu gab es ja sogar einen Regeländerungsvorschlag, der ein sauberes Verfahren festgelegt hätte. Er ist nur unverständlicherweise nicht angenommen worden. Vielleicht sollte man ihn jetzt wieder aufgreifen, nachdem Regeländerungen einfacher geworden sind.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia