Antrag: Regelwerksänderung (Losverfahren)

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    • Antrag: Regelwerksänderung (Losverfahren)

      Ich beantrage, dem §21 folgenden neuen Absatz über das Losverfahren hinzuzufügen:

      (3) Wird nach einer Stichwahl das Los gezogen, so wird dazu nach folgender Vorgehensweise die vierte Nachkommastelle des Wechselkurses von einem Euro in US-amerikanische Dollar anhand der Daten der Europäischen Zentralbank vom Tag nach dem Ende der Stichwahl (im folgenden "die Ziffer") herangezogen:

      a. Es wird eine ganzzahlige Division von 10 durch die Anzahl der Kandidaten durchgeführt.
      b. Ist die Ziffer mindestens so groß wie der ganzzahlige Anteil des Quotienten multipliziert mit der Anzahl der Kandidaten, trifft das Verfahren keine Entscheidung. In diesem Fall wird das Los mit dem Wechselkurs des Folgetags nach derselben Vorgehensweise bestimmt.
      c. Andersfalls sind den einzelnen Kandidaten aufeinanderfolgende ganze Zahlen zuzuweisen, beginnend bei 0 und in der alphabetischen Reihenfolge der Kandidaten anhand des Benutzernamens im Forum. Derjenige Kandidat ist gewählt, dessen zugewiesene Nummer dem Rest der Division entspricht.


      Dieser Änderungsvorschlag war schon in der ersten großen Änderungsrunde dabei, hat damals aber nicht die notwendige Mehrheit erreicht. Da wir aber ein definiertes Losverfahren brauchen und es keine öffentlich Äußerung gegeben hat, warum das Verfahren schlecht sein sollte, schlage ich vor, erneut über die unveränderte Vorlage abzustimmen.

      Zugegebenermaßen ist das Verfahren so formuliert zwar eindeutig, aber wenig anschaulich. Daher möchte ich auch nochmal das zugehörige Beispiel noch einmal wiederholen:

      [list]Man nehme die vierte Nachkommastelle des Dollerkurses. Bei drei Kandidaten:

      A gewinnt: 0 3 6
      B gewinnt: 1 4 7
      C gewinnt: 2 5 8

      Bei 9 wird am nächsten Tag noch einmal gelost[/list]
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield ()

    • Generelle Zustimmung, nur eine kleine Anmerkung: könnte man den ersten Satz so abändern, dass nicht nur Stichwahlen darunter fallen, sondern beispielsweise auch das angedachte Losverfahren zur Besetzung des Schiedsgerichtes?

      (Wobei wir überlegen müssen, ob man dieses Verfahren bei rund 30 Kandidaten anwenden kann ...)
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Das Problem größerer Kandidatenzahlen und der Möglichkeit, eventuell keine Entscheidung zu bekommen und dann auf den nächsten Tag zu vertrauen könnte meiner Meinung nach recht einfach umgangen werden.

      - Ab 11 Kandidaten ist der Divident einfach 100.
      - Als Entscheidungszahl könnte man die letzte (rechte) Ziffer der nächste anstehende Gewinnzahl im Spiel 77 des deutschen Lottoblocks nehmen. Und sollte damit keine Entscheidung möglich sein, wird die links nächstfolgende Ziffer herangezogen. Bei mehr als 10 Kandidaten werden dann halt 2 Ziffern genommen und bei Bedarf auch 2 nach links verschoben.

      Also im Beispiel von Herrn Botherfield:

      Gewinnzahl: 5428729
      -> Entscheidungsziffer 9
      -> keine Entscheidung möglich
      -> verschobene Entscheidungsziffer 2
      -> gewählter Kandidat C

      So hätte immer am Stichtag, und auch für mehr als 10 Kandidaten eine Entscheidung.
    • Jonathan Skirrow hat mich gebeten, hier anzumerken, dass Lottozahlen den Nachteil haben, dass sie nur zweimal in der Woche gezogen werden, während der Wechselkurs jeden Tag zur Verfügung steht.

      Ich schließe mich dieser Argumentation an: Das Problem mit mehr als zehn Kandidaten ist wohl eher theoretischer Natur - und auch drei Kandidaten sind selten genug - so dass man mit Wechselkursen statt Lottozahlen im Durchschnitt schneller zu einem Ergebnis kommen dürfte. Wenn man das theoretische Problem abdecken möchte, könnte man noch einfügen, dass bei mehr als zehn Kandidaten zunächst solange zwischen drei gleich großen Gruppen gelost wird bis höchstens zehn Kandidaten übrig sind.

      Den ersten Satz abzuändern ist wohl auch sinnvoll, es soll ja eine allgemeine Regel für Losverfahren sind. Neuer Vorschlag: "Wird nach einer Wahl oder Abstimmung das Los gezogen, ..." Ist es so annehmbar?

      Edit: Hm, ja, lesen sollte man können. So theoretisch ist der Fall wohl doch nicht. Also grundsätzlich Divisor 100 und zwei Stellen aus dem Dollarkurs?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield ()

    • Herr Skirrow hat insoweit natürlich Recht, dass Lottozahlen nur zweimal in der Woche gezogen werden, nur wo liegt da das Problem? Entscheidungen, welche hier in der CartA durch das Los zu fällen sind, haben keinesfalls derartige Eile, dass sie unbedingt am nächsten Tag fallen müssen. Zweimal die Woche ist in meinen Augen ausreichend.

      Auf die Lottozahlen war ich gekommen, weil Sie eigentlch so eine Art "Allgemeingut" sind, welche von allen Mitspielern ohne Kenntnisse und Probleme nachvollzogen werden können. Der tägliche Dollarkurs der EZB ist doch eher was für Insider.

      Was die "eher theoretische Natur" von Kandidatenzahlen größer 10 betrifft, muss ich leider widersprechen. Das Losverfahren rückte hier wieder in den Fokus der Diskussion, weil in den Änderungen der Grundordnung zum Schiedsgericht die Bestimmung der beiden Schöffen per öffentlichem Losentscheid vorgesehen ist. Für den Schöffen aus den Reihen der Delegierten sind dann Kandidatenzahlen größer 10 eher die Regel als die Ausnahme.
    • RE: Antrag: Regelwerksänderung (Losverfahren)

      Um auch hier das Verfahren weiterzubringen, beantrage ich folgende Regelwerksänderung durch Einfügen eines § 21 (3):

      (3) Wird nach einer Stichwahl das Los gezogen oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden, so wird dazu nach folgender Vorgehensweise die dritte und vierte Nachkommastelle - als von links nach rechts gelesene zweistellige Zahl - des Wechselkurses von einem Euro in US-amerikanische Dollar anhand der Daten der Europäischen Zentralbank vom Tag nach dem Ende der Stichwahl bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2) (im folgenden "die Ziffer") herangezogen:

      a. Es wird eine ganzzahlige Division von 100 durch die Anzahl der Kandidaten durchgeführt.
      b. Ist die Ziffer mindestens so groß wie der ganzzahlige Anteil des Quotienten multipliziert mit der Anzahl der Kandidaten, trifft das Verfahren keine Entscheidung. In diesem Fall wird das Los mit dem Wechselkurs des Folgetags nach derselben Vorgehensweise bestimmt.
      c. Andersfalls sind den einzelnen Kandidaten aufeinanderfolgende ganze Zahlen zuzuweisen, beginnend bei 00 und in der alphabetischen Reihenfolge der Kandidaten anhand des Benutzernamens im Forum. Derjenige Kandidat ist gewählt bzw. zum Schöffen des Schiedsgerichtes bestimmt, dessen zugewiesene Nummer der Ziffer entspricht.


      Dies entspricht den oben zu sehenden Vorschlag von Patrick Botherfield mit der von ihm vorgeschlagenen Division durch 100 zur Bestimmung der Schöffen am Schiedsgericht, wo man derzeit 32 Kandidaten hätte und somit eine Division durch 10 nicht ausreichen würde.

      Edit: Änderung in Punkt c Satz 2 entsprechend des Einwandes von Nash Davis.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • In der GO steht das Losverfahren schon, nur dessen Ausführung ist unbestimmt.

      Zunächst brauchen wir eines, um bei Gleichstand in einer Stichwahl um ein Amt einen Gewinner zu ermitteln; zum anderen brauchen wir es - vielleicht, sofern der entsprechende Antrag angenommen wird -, um die Schöffen am Schiedsgericht festzulegen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ich ziehe meine Bitte zurück, nachdem ich mich von meiner Dienstherrin hab beraten lassen. Der Rechenweg ist mir nun klar, dafür stellt sich eine andere Frage:

      Wieso bedient man sich hier dem Dollar-Kurs, wenn er keine Auswirkung auf das Ergebnis des Losverfahrens hat?

      Das Ergebnis ist von der Kandidatenzahl (variabel) und vom Kandidatenrang (alphabetische Reihenfolge) ausgehend von der 100 (fixe Zahl) abhängig. Der Dollar-Kurs hat darauf derzeit garkeinen Einfluss.

      Ist das wirklich so beabsichtigt?
    • Es ist eigentlich relativ einfach; nehmen wir mal die Bestimmung des Schöffen für das Scheidsgericht aus den Reihen der Vollversammlung als Beispiel:

      Es gibt 33 Delegierte. Bei einem Zahlenwert von 100 werden jedem von ihnen 3 Zahlen der Reihe nach als "Gewinnzahlen" zugeordnet - beginnend bei 00. Ergo bleibt die 99 frei, weil sie keinem Kandidaten zugeordnet werden kann, ohne dass dieser mehr Gewinnzahlen hat als die anderen.

      Jetzt kommt der Dollarkurs bzw. dessen dritte und vierte Nachkommstelle ins Spiel. Nehmen wir mal an der Kurs beträgt am Tag der Auslosung 1,4435. Die dritte und vierte Nachkommstelle ergeben also die Gewinnzahl 35 und somit ist derjenige, dem diese Gewinnzahl zugeordnet wurde, zum Schöffen bestimmt. Wird eine 99 als Gewinnzahl ermittelt, wird das Verfahren am nächsten Tag wiederholt.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Das steht da halt genau so nicht:

      "c. Andersfalls sind den einzelnen Kandidaten aufeinanderfolgende ganze Zahlen zuzuweisen, beginnend bei 00 und in der alphabetischen Reihenfolge der Kandidaten anhand des Benutzernamens im Forum. Derjenige Kandidat ist gewählt bzw. zum Schöffen des Schiedsgerichtes bestimmt, dessen zugewiesene Nummer dem Rest der Division entspricht."

      Es müsste lauten "der Ziffer entspricht".