Änderung der Grundordnung §19 Abs.2

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  • Änderung der Grundordnung §19 Abs.2

    Sehr geehrte Delegierte,

    im Namen des Commonwealth of Melanesi möchte im Auftrag der Regierung Ihrer Majestät folgenden Antrag stellen:

    §19 Abs. 2 der Grundordnung ist wie folgt abzuändern:

    (2) Das Direktorium der CartA stellt die Inaktivität eines Staates fest, wenn in dessen Forum seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge die eindeutig externen Ursprungs sind, müssen bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt werden.

    Die Änderung ist fett markiert. Ich übermittle Ihnen im folgenden ein Schrieben von Primeminister Davis zur Begründung.

    Sehr geehrte Delegierte,

    das Commonwealth of Melanesi hat eine Änderung der Grundordnung beantragt, die in unseren Augen sinnvoll ist und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dieser Organisation darstellt. Die Begründung dafür findet sich in der bisherigen Regelung aus §19 Abs. 2, die einen Ausschluss aus der Organisation und eine Löschung von der Gesamtkarte erst dann ermöglicht, wenn im Mitgliedsland 30 Tage keine Aktivität zu verzeichnen ist.

    Diese 30-Tages-Regelung halten wir für sinnvoll und angebracht. Dennoch beobachteten wir in der praktischen Umsetzung einen Umstand der diese Regelung tangiert und bislang nicht in der Grundordnung berücksichtigt wird.

    Uns geht es dabei um Aktivität, die zwar in den Mitgliedsländern sichtbar ist, aber nicht von diesen ausgeht. Diese externe Aktivität besteht z. B. aus Masseneinladungen zu int. Ereignissen oder aus sporadischen Informationen int. Organisationen, deren Urheber sogar die CartA selbst sein könnte.

    Externe Aktivität, gleich welchen Ursprungs, kann also den Ausschluss und die Löschung eines Mitgliedslandes sogar dauerhaft verhindern. Es ist offensichtlich, dass dies nicht im Sinne der 30-Tage-Regelung ist. Deshalb schlagen wir eine Verbesserung vor und hoffen, dass diese auf Ihre Zustimmung trifft und in ihrer Formulierung ausreichend präzise und flexibel ist, um als Bereicherung empfunden zu werden.

    Hochachtungsvoll,

    Nash Davis
    Primeminister
  • Original von De Rossi
    Original von Wolfram Lande
    *pups*


    Was ja kein unwesentlicher Ausdruck menschlichen Lebens ist.


    Auch voll gut simuliert so ...

    *mal simulier, dass Luft riecht*
    Irkanien!
    qui latine loquitur plerumque est molestus.
    If you don't make me soup now you are gonna regret it.
  • RE: Änderung der Grundordnung §19 Abs.2

    Original von Zuri Kilton
    Beiträge die eindeutig externen Ursprungs sind, müssen bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt werden.

    "müssen nicht" heißt, es steht dem Direktorium frei, sie zu zählen oder auch nicht. Warum nicht ganz klar formulieren als "Beiträge, die externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt"?

    Mit Simoff-Beiträgen wird die Sache schon komplizierter. Manche Ausgestaltungsfragen sind eindeutig simoff, ich würde sie trotzdem als Aktivität zählen. Und dann gibt es noch immer wieder diese Halb-simoff-Beiträge - woran macht man es fest, ob ein Beitrag als simon zählt oder nicht?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Das ist wohl wahr.

    Am sinnvollsten wäre es in diesem Falle wohl, es explizit auf die außersimulativen Forenbereiche (ob diese nun als SimOff oder Offtopic gekennzeichnet sind) zu beziehen, dass darin verfasste Beiträge nicht zur Aktivitätsfeststellung herangezogen werden.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Bei sowas hat es das Empire Uni eindeutig leichter ...

    Ich sage: "Beiträge die eindeutig externen Ursprungs sind, müssen bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt werden." bedeutet: Andere Staaten. Z.B. wenn ich in Futuna was schreibe.
    Simoffgeblubber sollte als irgendwie schon als Aktivität gewertet werden.
    Irkanien!
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