Nordmark

  • Eintragung

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  • Mit einiger Verzögerung muss ich mitteilen, dass die Aufnahmekommission einstimmig festgestellt hat, dass die Eintragungsbedinung 1 aus § 13 Abs. 1 GO - das ausdrückliche Bekenntnis zur Virtualität - nicht gegeben ist.

    Somit ist der Antrag nicht angenommen.

    Es sei mir erlaubt zu empfehlen, ein ausdrückliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Homepage zu vermerken und einen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen, da alle dafür notwendigen sonstigen Voraussetzungen durch die Aifnahmekommission mehrheitlich als erfüllt angesehen wurden.
    Darüber hinaus sei mir der formale Hinweis gestattet, bei einem erneuten Antrag nach am heutigen Tage verbindlichen Regelungen der GO eine Liste der vetoberechtigten Staaten bzw. nach eventueller GO-Änderung ebenso den Nachweis von deren Benachrichtigung über das Vorhaben beizugeben.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Original von August I.
    Wäre er zueitnah bearbeitet worden, wäre das Bekenntnis eindeutig sichbar gewesen, nur leider ist in der zwischenzeit unsere Datenbank verloren gegangen.


    Also, ich habe definitiv im März die alte HP und das Forum zur Bewertung herangezogen und dort fand sich keinesfalls ein eindeutiges Bekenntnis.