So schaffen wir es nicht.

    • Dann können wir jetzt ja wieder kühlen Kopfes damit beginnen, Kohle in den AIC-Kessel zu schippen.

      Mit der anstehenden Neubesetzung des Vizedirektors, wenn die nötige Mehrheit zustandekommt, hätten wir schon einmal den ersten Schritt getan.

      Es ist zu Beginn normal, dass es zurückhaltender zugeht. Paragraphen sind nicht jedermanns Sache und da muss man sich auch erstmal durchbeißen, ehe man sattelfest ist. Kleine Fehler passieren nun mal am Anfang - aufstehen und weitermachen. Die letzten zwei Wochen sollten nicht als repräsentativ angesehen werden wegen der Festtage.

      haben wir vielleicht einen findigen Programmierer/Hacker unter uns, der den Bewertungsbogen mit automatischer Auswertung der Zahlen im Web darstellen kann? Ich finde, ein Webformular lässt sich einfacher ausfüllen und abschicken als eine Excel-Datei. Das wäre eine "Hemmschwelle" für die Bewerter weniger.
    • Dürfte eigentlich keinen allzugroßen Aufwand bedeuten, eine solche Anwendung zu programmieren - und eigentlich war auch vorgesehen, daß die Sache so abläuft. Allein die Authentifizierung wäre etwas komplizierter, aber das ließe sich eventuell über das CMS der Website lösen.
      Wenn wir schonmal bei Thema Aufnahmekommission sind: Ob Ratharia eingetragen wird oder nicht, das müßte mittlerweile klar sein: das Verfahren wurde am 18. Dezember eröffnet, also hätten die Bewertungsergebnisse gemäß Geschäftsordnung am 25. Dezember vorliegen müssen - taten sie nicht, wie wir ja wissen. Dadurch verlängerte sich die Frist um weitere 168 Stunden, "Deadline" war also gestern. Wenn also immer noch nicht mindestens drei Bögen vorliegen, dann müßte das Ergebnis jetzt anhand der vorliegenden Bögen errechnet werden. Wobei, das merkte ich bereits intern an, es meiner Meinung nach der Grundordnung (und auch der GsO) widerspricht, nicht abgegebene Bögen als "0" zu werten. Deswegen werde ich unser Tribunal auch demnächst mal beschäftigen.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Leider muß ich erneut etwas meckern, und zwar in bezug auf zwei Abstimmungen: die zur Abwahl des Vizedirektors und die über die Länderkürzel.

      Fangen wir mit dem Mißtrauensvotum an. Hier gibt es genaugenommen eigentlich wenig zu kritisieren; allerdings muß ich nochmal betonen, daß die VV eine Geschäftsordnung hat, an die es sich zu halten gilt. Abgestimmt wird erst, wenn die Abstimmung eingeleitet wurde, nicht eher - daran sollte man sich bitte halten.
      Was das formale Vorgehen belangt, hat der Direktor hier einen gewissen Ermessensspielraum: ein konstruktives Mißtrauensvotum kann meiner Meinung nach genausogut nach §8 GsO VV wie nach §9 GsO VV behandelt werden; nur sollte die gewählte Variante dann auch in Zukunft angewandt werden. Die Entscheidung überlasse ich dem Direktor; ich selber bin da leidenschaftslos. Eine Behandlung nach §9 hätte auf jeden Fall zeitliche Vorteile. Sollte einem Delegierten die Entscheidung des Direktors mißfallen, so besteht die Möglichkeit, das TC um Klärung des Sachverhalts anzurufen.

      Weiter zur Abstimmung über die Staatenkürzel: die widerspricht so ziemlich allem, was in der GsO VV steht, immerhin waren die Beratungen hinsichtlich der Kürzel informeller Natur und entsprangen keiner Aussprache, die auf einen Antrag folgte. Überhaupt sollte, wenn das Thema behandelt wird, gleich auf eine Änderung von §54 GO hingearbeitet werden.

      Ich weiß, die Regularien schreiben hier Wege vor, die weniger effizient als die heute gewählten sind, aber ich kann nur immer wieder betonen, daß sich hier einfach regelkonforme Routinen einspielen müssen, damit die gesamte Organisation in eventuelleren hitzigeren Zeiten nicht im totalen Chaos versinkt.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Nun, ich muß gestehen die Abstimmung wurde erstellt um mal zu sehen we rnun was eigentlich will um genau das dann festzuhalten.
      Wie bei einer Gesprächsrunde wo man einfach mal jeder die Hand hebt, das hätte man auch genausogut in einem anderen Thread tätigen können. Deswegen auch ohne Bezug zu irgendeinem Paragraphen.
      Abgefertigt, so dachte ich mir das, und gewählt wird dann in gewohnter manier dann, und nur dann, wenn alles klar ist und man das als Verfahrensweise in einen kleinen schicken Text verpacken kann worüber dann am ende via "ja" und "nein" nach unseren Regularien abgestimmt wird.
      Zum Vizedirektor: Absolut.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Nachdem es ja scheinbar mit der Umsetzung der Regularien noch etwas happert, ich nehme mich da sowieso nicht aus, könnte man ja über einige "Orientierungshilfen" nachdenken.

      Vielleicht einen Thread im VV-Forum in welchem die Abläufe kurz und knapp angegeben sind, also wie ein Antrag abzulaufen hat und wie eine Abstimmung. So könnte man im Zweifelsfalle kurz da reingucken und wird vielleicht nicht nach einem schweren Tag (wie ich) vom Durchforsten der Grundordnung abgeschreckt.

      Denke das würde zumindest in der Anfangszeit sehr behilflich sein eine gewisse Routine hineinzubekommen.

      Alternativ oder ergänzend fände ich persönlich solche Themenpräfixe nicht schlecht. Solche Voranstellungen könnten die Navigation erleichtern, könnte man doch so offizielle Anträge und Abstimmungen gleich in der Forumsübersicht kenntlich machen. Gerade wenn Themen länger laufen wie bei den Vorwahlen vergisst man leicht den Charakter des Themas und dadurch entstehen eben fälschliche Annahmen welche durch die Faulheit/Bequemlichkeit unterstützt wird.

      Weiß jetzt nicht inwieweit das technisch machbar ist.

      Nur mal so ein paar Einwürfe meinerseits.
      Ryu Chishu
    • Wie ich schon anmerkte im Bezuga auf die Fragebögen.

      Ein festes Zeitfenster bis wann die Böden auszufüllen sind, wenn dann leider von fünf Bögen nur einer da ist, kann der eben nur in die Bewertung einfließen im Verhältnis 1:1, nicht 1:5. Entsprechend natürlich auch bei drei vorhandenen Bögen 3:3 usw. usw. usw.

      So wäre wenigstens eine fixe Wartezeit gegeben, denn nichts ist schlechter als unerfindliche, undefinierte Wartezeiten.
      Ryu Chishu
    • Die Fristen sind bereits klar definiert, ebenso, wie verfahren werden muß, wenn zu Zeitpunkt X nicht die geforderte Anzahl an Bögen vorliegt. Man könnte das Verfahren aber dahingehend verschlanken, daß man, wenn nach einer Woche nicht genügend Bögen vorliegen, einfach so das Ergebnis errechnet und nicht erst wartet.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

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