Ich weiß, dass dieser Antrag Diskussionsstoff in sich bürgt; vielleicht ist er auch etwas als Diskussionsgrundlage gedacht. Jedenfalls beantrage ich, § 19 - der bisher folgende Formulierung hat:
..., zu ändern in (Änderungen markiert):
Zur Begründung:
Die Definition von Aktivität wird immer subjektiv sein. Eine "objektive" Feststellung, wie sie mit der 30-Tage-Regel formuliert wurde, ist schnell unterlaufen. Nach strenger Auslegung bedarf es derzeit alle 29 Tage nur eines Blubbs in irgendeinem Forenbereich, egal ob von einen "Einheimischen" oder eines Auswärtigen, und schon gilt der entsprechende Staat als "aktiv".
Jedoch: wenn schon eine subjektive Empfindung den Ausschlag geben soll, dann doch die einer großen Mehrheit der Vollversammlung. Daher die Abstimmungsvariante. Auf Vorschlag des Direktoriums damit noch eine zusätzliche Kontrollinstanz geschaffen wird.
Allerdings möchte ich nicht ganz die "objektive Variante" mit der 30-Tage-Regel abschaffen, von daher eben diese Kombination, dass entweder die 30-Tage-Regel greift und die Inaktivität durch das Direktorium festgestellt wird, oder aber durch die Vollversammlung, wenn z.B. der Staat nur noch durch unregelmäßige Beiträge wie Geht über den Marktplatz am Leben gehalten und die 30-Tage-Regel damit unterlaufen wird.
Edit: Eine kleine Änderung, um eine Regelung richtig zu formulieren.
§ 19. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Das Direktorium der CartA stellt die Inaktivität eines Staates fest, wenn in dessen Forum seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde.
(3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Staates.
(4) In beiden Fällen wird der entsprechende Staat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Staates widersprochen werden.
(5) Erfolgt nach Einlegung des Widerspruchs innerhalb von 90 Tagen eine erneute Feststellung der Inaktivität des gleichen Staates, wird dieser ohne Widerspruchsfrist von der Karte gelöscht.
..., zu ändern in (Änderungen markiert):
§ 19. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Direktorium der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Sofern diese Bedingung erfüllt ist, ist das Direktorium zu der Feststellung verpflichtet.
2. Auf Vorschlag des Direktoriums durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Staates.
(4) In allen Fällen wird der entsprechende Staat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Staates widersprochen werden.
(5) Erfolgt nach Einlegung des Widerspruchs innerhalb von 90 Tagen eine erneute Feststellung der Inaktivität des gleichen Staates, wird dieser ohne Widerspruchsfrist von der Karte gelöscht.
Zur Begründung:
Die Definition von Aktivität wird immer subjektiv sein. Eine "objektive" Feststellung, wie sie mit der 30-Tage-Regel formuliert wurde, ist schnell unterlaufen. Nach strenger Auslegung bedarf es derzeit alle 29 Tage nur eines Blubbs in irgendeinem Forenbereich, egal ob von einen "Einheimischen" oder eines Auswärtigen, und schon gilt der entsprechende Staat als "aktiv".
Jedoch: wenn schon eine subjektive Empfindung den Ausschlag geben soll, dann doch die einer großen Mehrheit der Vollversammlung. Daher die Abstimmungsvariante. Auf Vorschlag des Direktoriums damit noch eine zusätzliche Kontrollinstanz geschaffen wird.
Allerdings möchte ich nicht ganz die "objektive Variante" mit der 30-Tage-Regel abschaffen, von daher eben diese Kombination, dass entweder die 30-Tage-Regel greift und die Inaktivität durch das Direktorium festgestellt wird, oder aber durch die Vollversammlung, wenn z.B. der Staat nur noch durch unregelmäßige Beiträge wie Geht über den Marktplatz am Leben gehalten und die 30-Tage-Regel damit unterlaufen wird.
Edit: Eine kleine Änderung, um eine Regelung richtig zu formulieren.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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