Gut, da ein Unentschieden herauskam, würde ich sagen, dass wir den Antrag so belassen; dann sollen die einzelnen Organe (bzw. die Vollversammlung für sich selber sowie für das Scheidsgericht und die Aufnahmekommission) über ihre Geschäftsordnungen entscheiden, ob es bei ihren Entscheidungen Stimmenthaltungen gibt oder nicht.