Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

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    • Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

      Da es offensichtlich einige Ungereimtheiten in der Formulierung der Mehrheitsvorschriften innerhalb der GO gibt, beantrage ich folgende Änderungen der Grundordnung:

      1. In § 7 Abs. 1 werden die Worte absoluter Mehrheit ersetzt durch die Worte einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte).
      2. In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Worte mit den meisten Stimmen ersetzt durch , der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält.
      3. In § 7 Abs. 3 werden die Worte der Mitglieder der ersatzlos gestrichen sowie hinter dem Wort Vollversammlung die Worte eingefügt (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten).
      4. § 9 Abs. 2 S. 2 erhält folgende Fassung: Der Richter wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl durch die Vollversammlung entsprechend den Vorschriften von § 7 (1) und § 7 (2) für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt.
      5. § 9 Abs. 2 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
      6. In § 10 Abs. 3 wird vor dem Wort einfacher das Wort eingesetzt der.
      7. In § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 1 werden den Worten Mehrheit der abgegebenen Stimmen das Wort einfachen vorangestellt.
      8. In § 18 Abs. 1 S. 2 sowie § 18 Abs. 2 S. 3 werden die Worte per Mehrheitsbeschluss ersetzt durch die Worte mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
      9. Der bisherige § 21 Abs. 2 wird zu § 21 Abs. 3; der bisherige § 21 Abs. 3 wird zur § 21 Abs. 4.
      10. Das Folgende wird § 21 Abs. 2:
      [list]Sofern etwaige Geschäftsordnungen der Organe der CartA die Möglichkeit der Stimmenthaltung vorsehen, gelten diese Stimmenenthaltungen bei Wahlen und Abstimmungen, denen die abgegebenen Stimmen als Grundlage der Mehrheitsbestimmungen dienen, als nicht-abgegebene Stimmen.[/list]
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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    • RE: Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

      Original von Denne Ziang Belai
      5. § 7 Abs. 2 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

      Und wenn es dann mal ein Patt gibt, stehen wir dumm da, weil nicht definiert ist, was passiert.

      6. In § 10 Abs. 3 wird das Wort einfacher ersetzt durch die Worte der relativen.
      7. In § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 1 werden den Worten Mehrheit der abgegebenen Stimmen das Wort relativen vorangestellt.
      8. In § 18 Abs. 1 S. 2 sowie § 18 Abs. 2 S. 3 werden die Worte per Mehrheitsbeschluss ersetzt durch die Worte mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

      Hatten wir in der anderen Diskussion nicht festgestellt, dass wir eigentlich die einfache Mehrheit wollen und nicht die relative? In dieser Form halte ich das für eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen nicht ganz eindeutigen Regelung.

      Die ersten paar Punkte, die ich nicht kommentiert habe, sind in Ordnung.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield ()

    • RE: Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

      Original von Patrick Botherfield
      Original von Denne Ziang Belai
      5. § 7 Abs. 2 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

      Und wenn es dann mal ein Patt gibt, stehen wir dumm da, weil nicht definiert ist, was passiert.


      Huch, ein böser Vertipper ... § 9 Abs. 2 S. 3 war gemeint, da er eigentlich unnötig ist. Wie gut, dass dir das noch aufgefallen ist, ansonsten hätten wir ein kleines Problem gehabt.

      6. In § 10 Abs. 3 wird das Wort einfacher ersetzt durch die Worte der relativen.
      7. In § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 1 werden den Worten Mehrheit der abgegebenen Stimmen das Wort relativen vorangestellt.
      8. In § 18 Abs. 1 S. 2 sowie § 18 Abs. 2 S. 3 werden die Worte per Mehrheitsbeschluss ersetzt durch die Worte mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

      Hatten wir in der anderen Diskussion nicht festgestellt, dass wir eigentlich die einfache Mehrheit wollen und nicht die relative? In dieser Form halte ich das für eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen nicht ganz eindeutigen Regelung.


      Naja, mir ist es realtiv egal, ob wir die einfache oder relative Mehrheit haben (wollen), da die meisten wirklich wichtigen Entscheidungen über Ja-Nein-Fragen getroffen werden, wo beide Mehrheiten ein und dasselbe sind.

      Die Frage ist eben nur, ob es für die Orga wichtig ist, dass man auch bei mehr als drei Optionen immer (mit der Ausnahme eines Stimmengleichstandes) eine Entscheidung trifft oder eben Gefahr läuft, keine Entscheidung treffen zu können, weil keiner der Optionen über 50 % der Stimmen erhält. Als "Horrorszenario" stelle ich mir hierbei Abstimmungen im Direktorium vor, wo eine Ja-Stimme und zwei Enthaltungen zu einer Ablehnung des Abstimmungsgegenstandes ohne eine einzige Nein-Stimme führen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Eigentlich dürfte das nicht zu einer Ablehnung führen. Enthaltungen besagen ja so viel wie "ist mir schnuppe, bin also weder dafür noch dagegen". Wenn man also ganz pingelig sein will, dann könnte man die Enthaltungen sowohl als negative wie auch positive Stimmen zählen und schon stünde es 3:2 für den Antrag. Aber 1:0 ist auch gewonnen.... jedenfalls im Sport. ;o)
    • Eigentlich dürfte das Thema Stimmenthaltung durch sein.

      "Stimmenthaltungen sind keine abgegebenen Stimmen und bleiben bei der Feststellung der Mehrheiten unberücksichtigt, jedoch wirken sie bei absoluten Mehrheiten faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Anteil der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) erforderlich ist." [Zitat aus Wikipedia]
    • Mir ist gerade die Idee gekommen, wie man die einfache Mehrheit einführen, gleichzeitig aber jedwede Bedenken ausschalten könnte:

      Man fügt einfach noch einen (Ab)Satz ein, der aussagt, dass etwaige Enthaltungen (nach den Geschäftsordnungen, denn diese sollten festlegen, ob bei Abstimmungen des jeweiligen Gremiums als Option aufgeführt werden oder nicht) für Abstimmungen bzw. Mehrheiten, die auf Grundlage der abgegebenen Stimmen berechnet werden, für die Ergebnisfeststellung irrelevant sind.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • RE: Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

      Original von Denne Ziang Belai
      Huch, ein böser Vertipper ... § 9 Abs. 2 S. 3 war gemeint, da er eigentlich unnötig ist. Wie gut, dass dir das noch aufgefallen ist, ansonsten hätten wir ein kleines Problem gehabt.

      Ah, gut. So ergibt das wesentlich mehr Sinn. Am Inhalt der Regel ändert diese Streichung dann nichts, es wird nur nicht mehr explizit erwähnt, oder?

      Die Frage ist eben nur, ob es für die Orga wichtig ist, dass man auch bei mehr als drei Optionen immer (mit der Ausnahme eines Stimmengleichstandes) eine Entscheidung trifft oder eben Gefahr läuft, keine Entscheidung treffen zu können, weil keiner der Optionen über 50 % der Stimmen erhält.

      Ich glaube, die meisten dringenden Entscheidungen, die direkt getroffen werden sollten, sind immer Ja/Nein-Entscheidungen.

      Dinge mit mehreren Optionen sind eher wie im aktuellen Beispiel "keine Arktis/Arktis mit Eis/Arktis mit Land" - und wenn ich da eine Arktis haben will, aber mir egal ist, ob jetzt Land drunter ist oder nicht, würde ich mir bei 40%/30%/30% verarscht vorkommen, weil die Mehrheit ja offensichtlich eine Arktis wollte.

      Als "Horrorszenario" stelle ich mir hierbei Abstimmungen im Direktorium vor, wo eine Ja-Stimme und zwei Enthaltungen zu einer Ablehnung des Abstimmungsgegenstandes ohne eine einzige Nein-Stimme führen.

      Ja, Enthaltungen dürfen natürlich nicht als Stimme zählen, sonst kommt Blödsinn raus. Ein zusätzlicher Absatz in §21, wie du das vorschlägst, dürfte auch zweifelsfrei festlegen, was gemeint ist.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • RE: Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

      Ist oben nun alles eingefügt.

      Original von Patrick Botherfield
      Ah, gut. So ergibt das wesentlich mehr Sinn. Am Inhalt der Regel ändert diese Streichung dann nichts, es wird nur nicht mehr explizit erwähnt, oder?


      Nein, keineswegs. Er wird nur gestrichen, weil er bei den Direktoriumswahlvorschriften auch nicht auftaucht, was also ebenso einer gewissen Harmonisierung dient; und dass Direktoriumsmitglieder wiedergewählt werden dürfen, das ist wohl unstrittig, weil schon oftmals geschehen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Könnte man und wäre auf jeden Fall einfacher zu formulieren. ;)

      Mir soll's recht sein, wobei ich aber doch ein bisschen eher denke, dass dies die jeweiligen Organe (bzw. die Vollversammlung für Aufnahmekommission und Schiedsgericht, sofern die Änderung angenommen wird) für sich über die Geschäftsordnungen entscheiden könnten.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser