Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zu Änderungen an der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Delegierten Chinopiens Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:
Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.
1. § 3 wird um einen Abs. 5 in folgender Fassung erweitert: Die Vollversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
2. Der bisher einzige Absatz des § 5 wird als § 5 Abs. 1 gekennzeichnet.
3. § 5 wird um die Abs. 2 und 3 in folgender Fassung erweitert:
[list](2) Die Aufnahmekommission tagt öffentlich.
(3) Der Aufnahmekommission kann durch die Vollversammlung eine Geschäftsordnung gegeben werden.[/list]
4. § 8 wird durch einen Abs. 4 in folgender Fassung erweitert: Das Direktorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.
5. In § 10 Abs. 1 Z. 1 und 2 wird jeweils hinter dem Wort Vollversammlung die Worte eingefügt und der Aufnahmekommission.
6. § 10 Abs. 1 Z. 4 wird ersatzlos gestrichen.
7. § 10 wird um einen Abs. 4 in folgender Fassung erweitert: Dem Schiedsgericht kann durch die Vollversammlung eine Geschäftsordnung gegeben werden.
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