Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zu Änderungen an der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Delegierten Chinopiens Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:
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1. In § 7 Abs. 1 werden die Worte absoluter Mehrheit ersetzt durch die Worte einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte).
2. In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Worte mit den meisten Stimmen ersetzt durch , der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält.
3. In § 7 Abs. 3 werden die Worte der Mitglieder der ersatzlos gestrichen sowie hinter dem Wort Vollversammlung die Worte eingefügt (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten).
4. § 9 Abs. 2 S. 2 erhält folgende Fassung: Der Richter wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl durch die Vollversammlung entsprechend den Vorschriften von § 7 (1) und § 7 (2) für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt.
5. § 9 Abs. 2 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.
6. In § 10 Abs. 3 wird vor dem Wort einfacher das Wort eingesetzt der.
7. In § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 1 werden den Worten Mehrheit der abgegebenen Stimmen das Wort einfachen vorangestellt.
8. In § 18 Abs. 1 S. 2 sowie § 18 Abs. 2 S. 3 werden die Worte per Mehrheitsbeschluss ersetzt durch die Worte mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
9. Der bisherige § 21 Abs. 2 wird zu § 21 Abs. 3; der bisherige § 21 Abs. 3 wird zur § 21 Abs. 4.
10. Das Folgende wird § 21 Abs. 2:
[list]Sofern etwaige Geschäftsordnungen der Organe der CartA die Möglichkeit der Stimmenthaltung vorsehen, gelten diese Stimmenenthaltungen bei Wahlen und Abstimmungen, denen die abgegebenen Stimmen als Grundlage der Mehrheitsbestimmungen dienen, als nicht-abgegebene Stimmen.[/list]
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