[Abstimmung] Änderungen der §§ 2, 4, 6, 17, 19 und 22 der Grundordnung

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  • [Abstimmung] Änderungen der §§ 2, 4, 6, 17, 19 und 22 der Grundordnung

    Stimmen Sie den Änderungen der Grundordnung zu? 9
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    Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zur Änderungen an der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Delegierten Chinopiens Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:

    1. In § 2 Abs. 2 S. 1 wird hinter den Worten Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung die Worte eingefügt ; Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen (Forenverbund), entsenden einen gemeinsamen Delegierten
    2. In § 2 Abs. 2 S. 2 wird das Wort seines ersetzt durch die Worte eines durch ihn vertretenen.
    3. Der bisherige § 2 Abs. 3 wird zu § 2 Abs. 4 und in ihm werden hinter den Worten geheimer Wahlen die Worte eingefügt und Abstimmungen der Vollversammlung.
    4. Das Folgende wird § 2 Abs. 3: Keine natürliche Person darf gleichzeitig mehr als einmal als Delegierter in die Vollversammlung entsendet werden.
    5. § 2 werden die Absätze 5 bis 7 in folgender Fassung hinzugefügt:
    [list](5) Nach Meldung bei der CartA wird der Delgierte durch den Direktor bestätigt und ihm seine Rechte übertragen. Die Bestätigung kann verweigert werden, wenn das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen feststellt, dass mit der Entsendung gegen die in (2) und (3) niedergelegten Regelungen verstoßen wird.
    (6) Nur die Delegierten sind berechtigt, durch Stimmabgabe an Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung teilzunehmen.
    (7) Rederecht sowie, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, Antragsrecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten und die Mitglieder des Direktoriums.
    [/list]
    6. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
    [list]Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (1) aufgrund eines Forenverbundes einen gemeinsamen Delegierten entsenden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens [nach] zwei Monaten nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten neuen Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.[/list]
    7. In § 4 Abs. 4 Z. 2 wird das Wort sein ersetzt durch de Worte ein durch ihn vertretener.
    8. § 6 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
    9. § 17 Abs. 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
    [list](1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gem. § 13 (1) Ziffer 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (3) erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
    (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
    (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
    [/list]
    10. § 17 Abs. 4 S. 2 erhält folgende Fassung: Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.
    11. In § 19 Abs. 2 Z. 2 wird das Wort Vorschlag ersetzt durch das Wort Antrag.
    12. In § 19 Abs. 3 sowie in in § 19 Abs. 4 S. 2 wird das Wort Staates ersetzt durch das Wort Mitgliedsstaates.
    13. In § 19 Abs. 4 S. 1 wird das Wort Staat ersetzt durch das Wort Mitgliedsstaat.
    14. § 19 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
    [list]Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.[/list]
    15. In § 22 werden die Worte auf Vorschlag eines Mitgliedes der Vollversammlung ersatzlos gestrichen.


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