Ich habe eine ganz einfache Geschäftsordung der Vollsversammlung erstellt, welche ich hiermit zur Diskussion stelle:
Geschäftsordnung der Vollversammlung (GsOV)
Die Vollversammlung der CartA gibt sich folgende Geschäftsordnung:
§ 1 Antrags- und Rederecht
(1) Rederecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten sowie die Mitglieder des Direktoriums.
(2) Wer das Rederecht innehat, der ist auch berechtigt, Anträge an die Vollversammlung zu stellen, es sei denn die Grundordnung sagt etwas anderes aus.
§ 2 Anträge
(1) Anträge an die Vollversammlung sind im Thread “Anträge an die Vollversammlung” nach folgender formaler Ordnung zu stellen:
Antragssteller: Name des Antragsstellers
Gegenstand: Gegenstand des Antrages
(2) Gegenanträge können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV formlos im entsprechenden Aussprachethread gestellt werden.
(3) Anträge können nach Eröffnung der Aussprache gem. § 3 GsOV durch den Antragsteller geändert oder zurückgezogen werden.
§ 3 Aussprachen
(1) Aussprachen der Vollversammlung werden durch den Direktor nach Eingang eines formal korrekten Antrages durch Eröffnung eines entsprechenden Aussprachethreads im Forum der Vollversammlung eröffnet und geleitet.
(2) Nach Eröffnung der Aussprache erteilt der Direktor dem Antragssteller das erste Wort zur Begründung des Antrages, danach, oder sofern sich der Antragssteller nicht innerhalb von 48 Stunden erklärt hat, ist die Aussprache freigegeben.
(3) Aussprachen dauern grundsätzlich 168 Stunden ab Eröffnung der Aussprache. Sie sind durch den Direktor zu beenden.
(4) Sofern der Direktor weitere relevante Wortmeldungen erwartet, kann er die Aussprache um 72 oder 96 Stunden verlängern. Weitere entsprechende Verlängerungen sind möglich, jedoch darf die Aussprache nicht länger als 21 Tage ab ihrer Eröffnung andauern.
(5) Sofern der entsprechende Antrag zurückgezogen wird, ist die Aussprache zu beenden, sofern zuvor kein Gegenantrag gestellt wurde.
§ 4 Abstimmungen
(1) Nach Beendigung der Aussprache leitet der Direktor unverzüglich die Abstimmung durch Eröffnung einer Umfrage im Wahlraum der Vollversammlung ein.
(2) Abstimmungen dauern 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist.
(3) Der Direktor stellt nach Beendigung der Abstimmung das Ergebnis fest.
(4) Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten.
(5) Sofern nur ein Antrag zur Abstimmung steht, gelten als Abstimmungsoptionen “Ja” und “Nein”.
(6) Sofern mehrere Anträge zum gleichen Sachverhalt zur Abstimmung stehen, gelten als Abstimmungsoptionen “Ja, Antrag Titel 1”, “Ja, Antrag Titel 2” usw. und “Nein”.
(7) Die Mehrheitsbestimmungen ergeben sich aus der Grundordnung.
§ 5 Wahlen
(1) Die Wahlen des Direktoriums gem. § 7 GO sowie des Richters des Schiedsgerichtes gem. § 9 GO werden durch öffentliche Ausschreibung des Direktors im Forum “Foyer” unter Angaben des zeitlichen Ablaufes eingeleitet.
(2) Für etwaige Kandidaturen gilt eine Frist von 168 Stunden. Sie sind im entsprechenden Ausschreibungsthread persönlich öffentlich zu machen.
(3) Nach dem Ende der Kandidaturenfrist leitet der Direktor unverzüglich die Wahl ein. Für die Wahl gelten die Bestimmung des § 4 GsOV entsprechend.
(4) Sofern gem. § 7 Abs. 2 GO eine Stichwahl erforderlich ist, leitet der Direktor diese spätestens 72 Stunden nach dem Ende des ersten Wahlgangs ein. Für die Stichwahl gelten die Bestimmungen des § 4 GsOV entsprechend.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsordnung kann durch Beschluss der Vollversammlung geändert werden.
(2) Diese Geschäftsordnung gilt solange, bis sie durch eine andere ersetzt wird.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()