Werte Mitglieder, das Direktorium stellt gemäß § 19 Absatz 2 Punkt 2. der Grundordnung den Antrag, die Freie Republik der Merkellen für inaktiv zu erklären.
Für eine Inaktivitätserklärung ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.
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