Futuna

  • ​Inaktivität

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  • Das Schahtum Futuna hat gem. § 19 Abs. 3 GO auf eigenen Wunsch hin die Löschung von der Karte beantragt und wird daher als inaktiv gekennzeichnet.

    Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Futuna erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Samstag, den 17.07.2010 12:12 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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  • Das Schahtum Futuna legt hiermit Widerspruch gegen die Löschung ein. Dazu ist jedoch zu sagen, dass Website/Forum bis zur Installation des neuen Forums und der Übertragung der Beiträge unerreichbar bleiben werden. Sollte sich nach Konzept und Staatssystem auch der Name ändern, werden wir die CartA rechtzeitig informieren.
  • Ich stelle damit fest, dass der Löschung regelwerksgerecht von Seiten des betreffenen Staates bzw. dessen Delegierten widersprochen wurde. Die Kennzeichung Futunas als inaktiv wird entsprechend aufgehoben.

    Mit dem Hinweis darauf, dass gem. § 19 Abs. 5 GO eine sofortige Löschung erfolgt, sollte innerhalb von 90 Tagen nach Widerspruch erneut die Inaktivität aufgrund des Umstandes, dass im Forum des betreffenden Staates seit mehr als 30 Tagen kein (interner) Beitrag mehr verfasst wurde, festgestellt werden - wobei die Zählung der Tage mit dem Zeitpunkt des Widerspruches beginnt -, ist dieses Verfahren geschlossen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser