Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zu Änderungen an der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Vizedirektor Denne Ziang Belai eingebracht und steht hier zur Abstimmung:
Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.
1. Der bisherige § 3 Abs. 4 wird zu § 3 Abs. 5; der bisherige § 3 Abs. 5 wird zu § 3 Abs. 6.
2. Das Folgende wird § 3 Abs. 4: Die Vollversammlung entscheidet über alle weiteren ihr durch das Regelwerk der CartA übertragenen Angelegenheiten sowie bei Fragen, die durch das Regelwerk der CartA nicht abgedeckt werden.
3. In § 4 Abs. 3 S. 2 wird das Wort Monaten ersetzt durch das Wort Monate.
4. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Direktorium sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb der CartA gemäß deren Regelwerk.
5. In § 15 Abs. 4 S. 1 werden die Worte als erfüllt angesehen werden ersetzt durch die Worte erfüllt sind.
6. Der bisherige § 15 Abs. 4 S. 2 wird zu § 15 Abs. 5 und erhält folgende Fassung: Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 genannte Bedingung erfüllt ist.
7. In § 17 Abs. 1 S. 2 werden die Worte § 15 (3) ersetzt durch die Worte § 15 (2) Ziffer 3.
8. In § 18 Abs. 3 S. 2 wird hinter dem Wort Frist die Worte eingefügt das Direktorium und.
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