Nochmal, die CartA ist sim-off und dient dazu die Weltkarte zu "malen", nicht mehr, nicht weniger. Dinge, wie Vorwahlen, KFZ-Kürzel, Flughafencodes, Währungsbelange etc. sind sim-on. Dafür sollte es eigene Orgas geben.
Nationenkennzeichen/Telefonvorwahlen
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Original von Pharaoh
Nochmal, die CartA ist sim-off und dient dazu die Weltkarte zu "malen", nicht mehr, nicht weniger. Dinge, wie Vorwahlen, KFZ-Kürzel, Flughafencodes, Währungsbelange etc. sind sim-on. Dafür sollte es eigene Orgas geben.
Exakt.Irkanien!
qui latine loquitur plerumque est molestus.
If you don't make me soup now you are gonna regret it. -
Das ist sicher ein korrekter Einwand, aber die Erfahrung zeigt doch deutlich, dass solche Institutionen gut gemeint, aber selten erfolgreich sind.
Meinetwegen kann sich aber gerne jemand an solch einer Orga richtig ausleben, wenn er denn auch wirklich Beständigkeit garantieren kann.
Bis das realisiert ist, übernimmt halt trotzdem die CartA die Dokumentation der Kürzel. -
Original von Denne Ziang Belai
Aber wir müssen ja irgendwie zu einer Lösung kommen. Das einfachste wäre eine (halb-offizielle; im Sinne, dass sie gem. GO abläuft, aber kein wirklicher Beschluss zustandekommt, sondern eine "Vorauswahl") Abstimmung, ob die CartA es machen soll, eine Simon-Organisation oder es ungeregelt bleiben soll.
Ich denke, wir müssen wirklich hierzu übergehen.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Herr Direktor? Oder wollen wir es einfach schnell hier öffentlich machen?Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Ich möchte mich auch mal in der Kunst der Erstellung von Beschlussvorlagen, welche unser Vizedirektor so perfekt beherrscht, versuchen.
Da ich nichts von einem Telefonvorwahlen-Verzeichnis halte, aber Nationenkürzel als sinnvolle und praktische Ergänzung (die ja auf der Karte teilweise schon praktiziert werden) ansehe, würde ich folgendes vorschlagen wollen:
Die Vollversammlung möge beschließen:
1. § 14 (2) der Grundordnung wird wie folgt geändert:
a) Nach Punkt 2 wird folgender neuer Punkt 3 eingefügt:
3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet
b) Die bisherigen Punkte 3. bis 6. werden die Punkte 4. bis 7.
2. § 17 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Z. 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Z. 3 erfüllen und und für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegen.
3. Alle bis zu dieser Beschlussfassung bereits auf der Karte eingetragenen oder reservierten Nationen geben innerhalb von 14 Tagen nach dieser Beschlussfassung dem Direktorium ein Nationenkürzel bekannt, welches den Bedingungen des neuen Punkt 3. des § 14 (2) GO entspricht. Allen Nationen, welche innerhalb dieser Frist kein Kürzel bekanntgeben, wird vom Direktorium ein Kürzel nach billigem Ermessen zugeteilt.
4. Weitere zusätzliche Daten zu den Mitgliedsnationen der CartA werden bis zu einem anders lautenden Beschluss der Vollversammlung durch die CartA und deren Organe nicht erhoben oder verwaltet.
Soweit mein Vorschlag, der wie gesagt meiner Abneigung gegenüber von Verzeichnissen oder Listen, welche nichts mit der Erstellung und Pflege der Karte zu tun haben entsprungen ist.
Da dies nun eine ordnungsgemäße Beschlussvorlage ist, werde ich diese Diskussion in eine Aussprache auf der Grundlage von § 3 der GsOV überleiten und lege hiermit den Aussprachezeitraum vorerst bis zum 10.09.2010 fest.
EDIT: 20.09.2010 19:45 Uhr - Beschlusstext angepasstAfA auf dem Marktplatz der Mikronationen -
An und für sich kein schlechter Vorschlag. Ich würde nur den Halbsatz welches sich von den Kürzeln der bereits eingetragenen Nationen unterscheidet etwas anders formulieren: welches sich von den Kürzeln bereits reservierter oder Mitgliedsstaaten unterscheidet.
Grund wäre ganz einfach, dass auch zwei reservierte Staaten nicht das gleiche Kürzel haben können. Darüber hinaus bin ich mir nicht ganz sicher, ob man dann nicht auch eine kleine Änderung an § 15 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 vornehmen sollte, damit man nicht bei einem Antrag auf Eintragung oder Gebietsmodifikation das Kürzel noch einmal angeben muss. Außerdem sollte man vielleicht auch die Pflicht zur Angabe eines Kürzels in § 17 Abs. 1 (Gebietsteilung) für die neuen Mitgliedsstaaten festschreiben.
Könnte ungefähr so aussehen:
§ 15 Abs. 3 & § 16 Abs. 2:
Der Antrag auf Eintragung/Gebietsmodifikationen muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen - mit Ausnahme der Information gemäß § 14 (2) Z. 3 - eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthalten.
§ 17 Abs. 1 S. 2:
Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Z. 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Z. 3 erfüllen und entsprechende Informationen, welche für jede künftigen Mitgliedsstaaten ebenso die Information gemäß § 14 (2) Z. 3 enthalten muss, bei der CartA hinterlegt werden.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Die Änderung zum neuen § 14 (2) Punkt 3 kann ich nachvollziehen und würde die so in den Beschlussantrag einarbeiten.
Den Ausschluss des Kürzels aus den Anträgen auf Eintragung bzw. Gebietsmodifikation ( §§ 15 und 16) sehe ich nicht als notwendig an. Wenn in einem Antrag Name, Kurzname, die URLs und weitere Angaben notwendig sind, ist es zumutbar (und für das Direktorium besser handhabbar), auch das Kürzel anzugeben.
Bei den Gebietsteilungen wiederum haben wir nach derzeitigem Stand garkeine konkrete Vorschrift, welche Informationen für die neu entstehenden Länder zu hinterlegen sind. Daher wäre es meiner Meinung nach vorteilhaft, auch hier die für eine Reservierung notwendigen Angaben komplett anzufordern. Mein Vorschlag wäre daher:
§ 17 Absatz 1 Satz 2:
Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Z. 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Z. 3 erfüllen und und für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegen.AfA auf dem Marktplatz der Mikronationen -
Sehr schön. Dem kann ich ohne weiteres zustimmen.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -