Inaktivitätsprüfungen

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    • Also will sagen:

      § 19. Löschung.
      (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
      (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
      1. Durch das Direktorium der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
      2. Auf Antrag des Direktoriums durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.[...]

      Wollen wir darüber abstimmen?


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Ich glaube wir haben bei Grascone einen großen Schnitzer gemacht. Oder irre ich da. Bei nochmaligen durchlesen:

      Inaktivität durchs Direktorium
      Widerspruch
      90 Tage Inaktivität
      Inaktivität durch VV
      Löschung

      Wir haben aber gemacht:

      Inaktivität durchs Direktorium
      Widerspruch

      -----------------------------

      Widerspruchsfrist
      etc.

      Oder irre ich da? Lese ich das Regelwerk falsch/richtig oder gibts eine völlig andere Deutung. Weil wenn ich das richtig lese, haben wir denke ich von vorneherein das Pferd falsch aufgezäumt, wenn ich es jetzt falsch gelesen habe passt es.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Original von Mehregaan
      Ich glaube wir haben bei Grascone einen großen Schnitzer gemacht. Oder irre ich da. Bei nochmaligen durchlesen:

      Inaktivität durchs Direktorium
      Widerspruch
      90 Tage Inaktivität
      Inaktivität durch VV
      Löschung

      Wir haben aber gemacht:

      Inaktivität durchs Direktorium
      Widerspruch

      -----------------------------

      Widerspruchsfrist
      etc.

      Oder irre ich da? Lese ich das Regelwerk falsch/richtig oder gibts eine völlig andere Deutung. Weil wenn ich das richtig lese, haben wir denke ich von vorneherein das Pferd falsch aufgezäumt, wenn ich es jetzt falsch gelesen habe passt es.


      Naja, es gibt zwei Wege zu einer sofortigen Löschung:

      Weg A

      Inaktivitätserklärung durch VV
      Widerspruch
      Inaktivitätserklärung durch Direktorium innerhalb von 90 Tagen
      Löschung


      Weg B

      Inaktivitätserklärung durch Direktorium
      Widerpruch
      Inaktivitätserklärung durch Direktorium innerhalb von 90 Tagen
      Löschung

      Eine sofortige Löschung wird immer nur durch einen Direktoriumsbeschluss innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten Widerspruch vollzogen. Einem entsprechenden VV-Beschluss kann in diesem Sinne sooft widersprochen werden wie es nur geht - war ein Ergebnis der damaligen Diskussion -, aber sobald nach dem Widerspruch gegen die 30-Tage-Regel verstoßen wird, war es das ...
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser