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Änderung Gso Vollversammlung
BeitragWerte Delegierte, der Direktor und Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vollversammlung gestellt: Zitat: „§ 3 (3) und (4) erhalten folgende Fassung: (3) Aussprachen dauern grundsätzlich mindestens 168 Stunden ab Eröffnung der Aussprache. (4) Der Direktor beendet die Aussprache, sobald er keinen weiteren Redebedarf erkennt oder keine weiteren relevanten Wortmeldungen zu erwarten sind.“ Der Antragsteller hat das erste Wort. Die Aussprache dauert zunächst…
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Antragsteller: Denne Ziang Belai (Direktor/Delegierter Chinopiens) Gegenstand: Änderung der Geschäftsordnung der Vollversammlung Zitat: „§ 3 (3) und (4) erhalten folgende Fassung: (3) Aussprachen dauern grundsätzlich mindestens 168 Stunden ab Eröffnung der Aussprache. (4) Der Direktor beendet die Aussprache, sobald er keinen weiteren Redebedarf erkennt oder keine weiteren relevanten Wortmeldungen zu erwarten sind.“
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragDer nächste Schritt wäre, die GsO des Schiedsgerichts entsprechend anzupassen. Bisher sieht diese in ihrem § 1 so aus: § 1 Mitglieder, Vorsitz (1) Das Schiedsgericht besteht aus dem Richter des Schiedsgerichtes und zwei Schöffen. (2) Der Richter des Schiedsgerichtes wird gem. § 9 Abs. 2 GO durch die Vollversammlung gewählt und sitzt dem Schiedsgericht vor. (3) Für jedes Verfahren wird ein Schöffe aus den Reihen der Delegierten der Vollversammlung und ein Schöffe aus dem Direktorium berufen. Zum …
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Abwesenheit
BeitragWillkommen zurück, und ein Dankeschön für diese Info! Aber geb bitte mal, wenn du wieder online bist, die Widerspruchsfrist für Cranberra bekannt. Das fehlt noch. Ansonsten ist alles gut.
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Gebietsmodifikation - Chinopien
BeitragIch leite dann mal die letzte Abstimmung dieser Art ein, da der Antrag noch nach der alten GO-Fassung gestellt worden war: Die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren ist abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht worden ist. Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO a. F. Es liegt nun am Direktorium, gem. § 16 (5) GO a. F. darüber zu befinden, ob die in § 16 (1) Ziffer 1 GO a. F. genannt…
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Stellt das Direktorium gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Dominion of Cranberra fest? Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 12. September 08:52 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragAlso dann folgendermaßen (Änderungen weiterhin fett): § 9. Zusammensetzung. (1) Das Schiedsgericht besteht aus einem gewählten Richter und zwei Schöffen, die dem Richter in ihrer Entscheidungsbefugnis gleichgestellt sind und für jedes Verfahren gesondert berufen werden. (2) Zum Richter kann gewählt werden, wer weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Der Richter wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl durch die Vollversammlung entsprechend den Vorschriften von § 7 (1)…
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Kartenänderungen
BeitragGebietsmodifikation Glenverness. Gebietszusammenschluss Liga/Büyük Sergiye.
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Ich stelle fest, dass die betreffenen Mitgliedstaaten durch ihren gemeinsamen Delegierten dem Gebietszusammenschluss ausdrücklich zugestimmt haben (§ 17 Abs. 2 GO). Damit ist die notwendige Bedingung für den Gebietszusammenschluss erfüllt und dieser ist damit vollzogen. Darüber hinaus stelle ich fest, dass 2. sich der gewählte Name und der gewählte Kurzname sich jeweils von denjenigen der reservierten oder der Mitgliedsnationen unterscheiden (§ 16 Abs. 2 GO), 3. und sich das Kürzel aus 2 oder 3 …
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Abwesenheit
BeitragSofern sich der Herr Vizedirektor bis in die Abendstunden nicht hier oder generell im Forum gemeldet haben sollte, werde ich die anhänglichen/notwendigen Obliegenheiten solange erledigen, bis er sich denn gemeldet hat.
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragZitat: „Original von Taylor Kay Roberts Ich würde dann vorschlagsweise noch hinzufügen: [list](6) Übernimmt ein Schöffe ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren oder bleibt er einem laufenden Verfahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grunde länger als eine Woche fern, so hat der Richter den Schöffen von seinen Pflichten zu entbinden und die Neuauslosung eines Schöffen durch das Direktorium zu veranlassen.[/list]“ Soweit doch schon einmal …
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Werte Kollegen, ich muss beantragen, dass das Direktorium das Dominion of Cranberra gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO als inaktiv erklärt. Der letzte interne Beitrag im Forum Cranberras wurde am 3. August und damit nunmehr vor mehr als 30 Tagen verfasst. Seitdem wurde nur noch ein externer Beitrag am gleichen Tag verfasst. Belege: Letzter nicht-externer Beitrag (3. August). Letzter externer Beitrag (3. August).
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Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig. Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Änderungsverfahrung bzgl. der Gebietsmodifikation Glenverness' kein gültiges Veto eingelegt wurde, und damit gem. § 16 (5) GO a. F. festgestellt, dass diese Bedingung erfüllt ist. Somit hat das Direktorium gleichzeitig festgestellt, dass alle in § 16 Abs. 1 und 4 GO a. F. genannten Bedingungen erfüllt sind, womit der Antrag ang…
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragEs fehlt aber noch eine Inaktivitätsregel für Schöffen.
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Besetzung des Schiedsgerichts
BeitragEin Versuch (fett die Änderungen) bzgl. der GO: § 9. Zusammensetzung. (1) Das Schiedsgericht besteht aus einem gewählten Richter und zwei Schöffen, die dem Richter in ihrer Entscheidungsbefugnis gleichgestellt sind und für jedes Verfahren gesondert berufen werden. (2) Zum Richter kann gewählt werden, wer weder Delegierter ist noch dem Direktorium angehört. Der Richter wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl durch die Vollversammlung entsprechend den Vorschriften von § 7 (1) und §…
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RE: Umzug von Turanien
BeitragZitat: „Original von Onkel Ho [...] In Vorgesprächen mit dem Kingdom of Albernia sind wir bereits auf das Problem des geteilten Staatsgebiets aufmerksam gemacht worden. In unserem internen Planungsforum in Turanien suchen wir bereits eine Lösung bzw. Strategie wie ein Wechsel unter Beachtung von § 13 der Grundordnung möglich ist.“ Erst einmal: Herzlich Willkommen! Aber ja, das angesprochene Problem existiert. Es gibt aber eine einfache Lösung, die des Öfteren bei gleichen Umständen angewendert w…