TOP 3 - Das Regelwerk

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    • Original von Wolfram Lande
      Ich bin indes dafür, dass das "Kuratorium" (die "kleine Vollversammlung"/das "Zwischenorgan" aus Herrn Desiderius Vorschlag auch Kartographen/Direktoren wählen kann die nicht diesem Kuratorium angehören.

      Beispiel: Die Staaten wählen Herrn Madison, Herr Desiderius, Herr Metternich, und xy und xz. Aber nun wollen unbedingt alle Herrn Grimmberg oder Rüdy als Kartenzeichner ... die aber beide im Beispiel nicht Mitglied sind.
      Ich hoffe das Beispiel ist verständlich.

      Meine vollste Unterstützung und ich denke das sehen die übrigen Damen und Herren ähnlich.

      Es geht ja gerade darum Positionen nach "Eignung" und nicht nach reinen Sympathien für Staaten zu besetzen. Was würde der Orga ein Desiderius als Kartenzeichner nützen nur weil er einem Mitgliedsland angehört, während der deutlich geeignetere Herr Grimmberg als "staatenloser" außen vor bliebe.

      Letztlich finde ich natürlich auch, dass die Basis einer Orga, also die "Staaten" dennoch auch ein gewisses "Notbremsenrecht" haben sollten. Wenn also eine gewisse Mehrheit der Delegierten mit der Arbeit des Zwischenorgans unzufrieden ist, sollte da auch eine Handhabe gegeben sein.
      Ryu Chishu
    • Original von Wolfram Lande
      Ich störe mich ernsthaft an "1.2 Die NKO ist eine Sim-On-Organisation.".
      Auch wenn es nervt, ich finde die Formulierung "§2) Die NKO ist eine Organisation auf Meta-Ebene." einfach sehr viel toller und äh, simon? Nein danke.


      Sorry, sollte auf sim-off heissen.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Vesta Spondylos
      Original von Wolfram Lande
      Ich störe mich ernsthaft an "1.2 Die NKO ist eine Sim-On-Organisation.".
      Auch wenn es nervt, ich finde die Formulierung "§2) Die NKO ist eine Organisation auf Meta-Ebene." einfach sehr viel toller und äh, simon? Nein danke.


      Sorry, sollte auf sim-off heissen.


      Dachte ich mir, ich wollte nur sicher gehen.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Original von Erasmus Desiderius
      Original von Wolfram Lande
      Ich bin indes dafür, dass das "Kuratorium" (die "kleine Vollversammlung"/das "Zwischenorgan" aus Herrn Desiderius Vorschlag auch Kartographen/Direktoren wählen kann die nicht diesem Kuratorium angehören.

      Beispiel: Die Staaten wählen Herrn Madison, Herr Desiderius, Herr Metternich, und xy und xz. Aber nun wollen unbedingt alle Herrn Grimmberg oder Rüdy als Kartenzeichner ... die aber beide im Beispiel nicht Mitglied sind.
      Ich hoffe das Beispiel ist verständlich.

      Meine vollste Unterstützung und ich denke das sehen die übrigen Damen und Herren ähnlich.

      Es geht ja gerade darum Positionen nach "Eignung" und nicht nach reinen Sympathien für Staaten zu besetzen. Was würde der Orga ein Desiderius als Kartenzeichner nützen nur weil er einem Mitgliedsland angehört, während der deutlich geeignetere Herr Grimmberg als "staatenloser" außen vor bliebe.


      Ja, da kann ich auch vorbehaltlos zustimmen. Und sorry, der muss jetzt mal sein: "Das gibt es bei der GF ja auch schon" *fg* :D ;)

      Der Satzungsentwurf geht m.E. auch deutlich in die richtige Richtung. Ich finde 7 zwar keine optimale Zahl, weil diese im Gegensatz zu 6 oder 9 keine symetrische Wahl alle 2 oder 3 Monate ermöglicht, aber ich gebe zu: das ist wohl eher Kosmetik. :)

      Nochmal zum Thema Staaten/Personen: Ich glaube das die letzten Postings schon gezeigt haben, daß hier Unterschiede in der Wahrnehmung bzw. Simulation bestehen, die (zumindest für mich) auch erklären, warum dieses Ansinnen bzw. die von mir beigemessene Tragweite so nicht gesehen wird. Ich bin ja gerade der Auffassung, daß die Mitglieder der Kartenorga zumindest versuchen sollten, explizit nicht die Interessen ihrer Heimatländer zu vertreten, sondern die der Organisation, aber wie gesagt: Da scheint es hier unterschiedliche Interpretationen zu geben.

      Einen "sachlichen" Unterschied gibt es aber eben doch: Die Personenwahl sorgt dafür, daß eben die Person für 6 Monate das Mandat in der Kartenorga hält und damit nicht vom Staat allein ausgetauscht werden kann. Aber wenn ich den Vorschlag richtig verstehe, ist das auch in ihm so intendiert.
    • Sagen wir so, ich als Wolfram Lande/Abtacha/Stefan bin hier a) für Irkanien der Delegierte und damit für mein Land abgeordnet (Dass ich mich selbst eingesetzt habe sei mal aussen vor) und b) als Stefan/Person für die Kartenorganisation Direktor.
      Irkanien!
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    • Ich frage mich, ob wir diesen Punkt überhaupt klären müssen. Wenn eine gewählte Person der Auffassung ist, sie müsste die Interessen ihres Heimatstaates vertreten - bitte, warum nicht? Das tangiert doch den "Trenner" zwischen Simon und Simoff nicht, der sich nicht als Repräsentant seiner Heimat-MN, sondern als Delegierter nur seiner selbst sieht.
      Jonathan Metternich Hughes
    • Original von Erasmus Desiderius
      Beides "zusammen".

      - die Vollversammlung wählt gemäß der "GF-Seite" nur dieses Zwischenorgan das dann die Legislative stellt und das eigentliche Direktorium wählt.
      - das Zwischenorgan ist eben besagter "Pluspunkt" für die GF-Seite.
      - das Direktorium wollen ja beide Seiten.
      - das Tribunal dient wie gesagt der "Rechtssprechung" und wird im Sinne der AIC-Seite übernommen - "Pluspunkt" für die AIC-Seite.


      Für mich würde das bedeuten

      "Große Versammlung"
      + alle eingezeichneten Staaten sind mit einem Mitglied vertreten
      + beschließt über Satzungsänderungen
      + wählt die Mitglieder der Kleinen Versammlung
      + wählt Mitglieder des Tribunals
      + Kann Veto gegen Beschlüsse der Kleinen Versammlung einlegen

      "Kleine Versammlung"
      + besteht aus 9 (oder mehr/weniger) Mitglieder, die von der Großen Versammlung in einem bestimmten Modus gewählt werden
      + wählt die Mitglieder des Direktoriums
      + beschließt über Eintragungen und Löschungen
      + verabschiedet Richtlinien

      "Direktorium"
      + besteht aus Generaldirektor, Kartograph und X Gutachtern (Mitglieder des Direktoriums können alle werden, egal ob sie in der kleinen Versammlung sitzen, oder nicht)
      -- Generaldirektor leitet Sitzungen der Großen und Kleinen Versammlung, bearbeitet Anträge und besorgt das Tagesgeschäft
      -- Kartograph zeichnet Karten
      -- Gutachtern beurteilen die Anträge auf Neueinzeichnung, Gebietserweiterung, ggf. Löschung. Hier kann man auch über eine Gutachterkommission nachdenken, die alle 2 Monate von der Kleinen Versammlung neu gewählt wird.

      "Tribunal"
      + besteht aus drei Richtern
      + entscheidet abschließend über alle Streitigkeiten

      Ich denke, so sehe ein guter Kompromiß aus.
      Zijne Majesteit
      Piet van Hasseldijk

      President der Hollunderlande (klick!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von van Hasseldijk ()

    • *Drückt Herrn van Hasseldijk nochmal Ihren Vorschlag in die hand*



      Teil 1 - Die NKO

      1.1 Aufgabe der Neuen Kartenorganisation (NKO) ist die Erstellung und Pflege einer internationalen Gesamtkarte.

      1.2 Die NKO hat folgende Organe:
      a. Die Vollversammlung der Delgierten der Mitgliedsstaaten
      b. Das Erweiterte Direktorium einschliesslich des Generaldirektors und des Chefkarthographen.
      c. Das Schiedsgericht

      Teil 2 - Die Vollversammlung

      2.1 Mitglied der Vollversammlung sind die auf der Karte eingetragenen Micronations einschliesslich der assoziierten Mitglieder.

      2.2 Jede Micronation wird durch einen Delegierten vertreten. Nur der Delegierte ist für die MN rede- und stimmberechtigt. Ab- und Anmeldung der Delegierten erfolgt beim Generaldirektor oder seinem Stellvertreter.

      2.3 Die Vollversammlung kann die Satzung der NKO mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen ändern.

      2.4 Änderungen an den Richtlinien zur Aufnahme und Löschung von Staaten und weitere Richtlinien können von der Vollversammlung auf Antrag des Erweiterten Direktoriums beschlossen werden.

      Teil 3 - Das Erweitere Direktorium

      3.1 Das Erweiterte Direktorium (ED) besteht aus 7 Personen.

      3.2 Die Mitglieder des ED werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitglieds des ED wird eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit durchgeführt.

      3.3 Die Vollversammlung kann ein Mitglied des ED mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen abwählen, wenn das Mitglied nicht aktiv ist oder eklatant gegen die Grundsätze der NKO verstösst.

      3.4 Das Erweiterte Direktorium bearbeitet gemeinsam Aufnahmeanträge, Löschanträge und Gebietsveränderungsanträge. Es entscheidet in Mehrheitsentscheidungen über diese Anträge. Näheres regeln die Richtlinen der NKO.

      3.5 Das Erweiterte Direktorium bereitet Änderungen der Richtlinien der NKO vor und legt diese der Vollversammlung zur Abstimmung vor.

      3.6 Das Erweiterer Direktorium entscheidet per Mehrheitsbeschluß bei Fragen, die durch das Regelwerk der AIC nicht abgedeckt werden.

      Teil 4 - Der Generaldirektor

      4.1 Der Generaldirektor und sein Stellvertreter werden aus dem ED mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt. Das ED kann jederzeit mit absoluter Mehrheit der Mitglieder einen neuen Generaldirektor bzw. Stellvertreter wählen.

      4.2 Der Generaldirektor der NKO steht dem Erweiterten Direktorium. Er verwaltet die Liste der Delegierten in der Vollversammlung, sitzt der Vollversammlung vor. Er administriert das Forum, übt das Hausrecht in diesem aus und leitet Wahlen sowie Abstimmungen.

      4.3 Der Stellvertreter unterstützt den Generaldirektor bei seinen Aufgaben un übernimmt diese Aufgaben in Abwesenheit des Generaldirektors.

      4.4 Dem Generaldirektor der AIC obliegt die Annahme von Anträgen an das Direktorium, einschliesslich Aufnahmeanträge.

      Teil 5 - Der Chefkartograph

      5.1 Der Chefkartograph wird vom ED mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt. Das ED kann jederzeit mit absoluter Mehrheit der Mitglieder einen neuen Chefkarthographen wählen.

      5.2 Dem Chefkartographen obliegt die Erstellung und Pflege der Karte.

      5.3 Ist der Chefkartograph nicht Mitglied des ED, so hat er in diesem Rederecht, aber kein Stimmrecht.

      Teil 6 - Das Schiedsgericht

      6.1 Das Schiedsgericht entscheidet in Streitfällen innerhalb der NKO. Es hat überparteilich und neutral für die Wahrung der Grundsätze der NKO zu sorgen.

      6.2 Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern, die für eine Dauer von 15 Monaten von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Bei Tod oder Rücktritt eines Richters des Schiedsgerichts wird der freiwerdende Platz nach dem gleichen Wahlmodus für die Dauer der verbleibenden Amtszeit neu besetzt. Die Wiederwahl ist zulässig.

      6.3 Konnte ein Richter dreimal nicht zu einem Verfahren erscheinen, ist eine Neuwahl anzusetzen. Der neugewählte Richter bleibt für die verbleibende Amtszeit des für inaktiv erklärten Richters im Amt.

      6.4 Das Schiedsgericht entscheidet verbindlich und unwiderruflich über
      a. das formal korrekte Zustandekommen jeglicher Beschlüsse und Entscheidungen des Erweiterten Direktoriums oder der Vollversammlung,
      b. die Vereinbarkeit von jeglichen Beschlüssen und Entscheidungen des Direktoriums, der Aufnahmekommission oder der Vollversammlung mit der Satzung der AIC,
      c. die Auslegung der Satzung oder der Richtlinien im Falle von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der NKO,
      d. in anderen von Richtlinien vorgesehenen Fällen.

      6.5 Jeder Delegierte der Vollversammlung kann beim Schiedsgericht Klage einreichen. Über die Annahme einer Klage entscheiden die Richter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Nichtannahme muß stets begründet erfolgen.

      6.6 Richter kann jeder Bürger eines Mitgliedsstaats, welcher mindestens 12 Monate Mitglied der NKO ist, werden, der weder Delegierter ist noch dem Erweiterten Direktorium angehört.

      6.7 Das Schiedsgericht gibt sich selbst mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von van Hasseldijk
      Original von Erasmus Desiderius
      Beides "zusammen".

      - die Vollversammlung wählt gemäß der "GF-Seite" nur dieses Zwischenorgan das dann die Legislative stellt und das eigentliche Direktorium wählt.
      - das Zwischenorgan ist eben besagter "Pluspunkt" für die GF-Seite.
      - das Direktorium wollen ja beide Seiten.
      - das Tribunal dient wie gesagt der "Rechtssprechung" und wird im Sinne der AIC-Seite übernommen - "Pluspunkt" für die AIC-Seite.


      Für mich würde das bedeuten

      "Große Versammlung"
      + alle eingezeichneten Staaten sind mit einem Mitglied vertreten
      + beschließt über Satzungsänderungen
      + wählt die Mitglieder der Kleinen Versammlung
      + wählt Mitglieder des Tribunals
      + Kann Veto gegen Beschlüsse der Kleinen Versammlung einlegen

      "Kleine Versammlung"
      + besteht aus 9 (oder mehr/weniger) Mitglieder, die von der Großen Versammlung in einem bestimmten Modus gewählt werden
      + wählt die Mitglieder des Direktoriums
      + beschließt über Eintragungen und Löschungen
      + verabschiedet Richtlinien

      "Direktorium"
      + besteht aus Generaldirektor, Kartograph und X Gutachtern (Mitglieder des Direktoriums können alle werden, egal ob sie in der kleinen Versammlung sitzen, oder nicht)
      -- Generaldirektor leitet Sitzungen der Großen und Kleinen Versammlung, bearbeitet Anträge und besorgt das Tagesgeschäft
      -- Kartograph zeichnet Karten
      -- Gutachtern beurteilen die Anträge auf Neueinzeichnung, Gebietserweiterung, ggf. Löschung. Hier kann man auch über eine Gutachterkommission nachdenken, die alle 2 Monate von der Kleinen Versammlung neu gewählt wird.

      "Tribunal"
      + besteht aus drei Richtern
      + entscheidet abschließend über alle Streitigkeiten

      Ich denke, so sehe ein guter Kompromiß aus.


      Ich könnte damit, wenn ich die kleine Versammlungs nicht wegdiskutiert bekomme, was ich wohl nicht schaffe, leben.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Wie auch schon einige andere vor mir finde ich den Vorschlag insofern etwas überladen, als daß es einfach eine Ebene zuviel gibt. Mein Vorschlag wäre es daher, die "Große Versammlung" zu streichen und alle legislativen Kompetenzen der "Kleinen Versammlung" zu übertragen - fertig, aus. Jeder Staat benennt dann weiterhin einen Delegierten, der die "Kleine Versammlung" wählt und für seinen Staat in Kartenangelegenheiten spricht, mehr aber nicht mehr zu tun hat.
      Bei einer solchen Lösung ist es aber unabdinglich, strenge Regeln zu formulieren, die verhindern, daß die "Kleine Versammlung" Dinge beschließen kann, die massive ungewollte Konsequenzen für Staaten haben können, die nicht in der KV (nein, das heißt hier nicht "Kartellverband" ...) vertreten sind. Unnötig zu erwähnen, daß das TC als Rechtssprechungsorgan damit noch wichtiger würde, als es ohnehin schon ist.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Wolfram Lande
      Desweiteren müsste dort absolute Transparenz gewahrt bleiben.

      Das versteht sich von selbst. Im Sinne der Personalreduktion wäre ich aber nach wie vor dafür, das jetztige VV-Modell beizubehalten und eventuell die Antragsinitiative für das (erweiterte) Direktorium zu reservieren. Ich weiß, Rousseaus Modell direkter Demokratie (andere folgten) ist von vorne bis hinten illusorisch - für Staaten. Nicht aber für eine kleine Organisation, die vielleicht irgendwann mal 40, 50 Mitglieder haben wird, unter denen zudem das geistige Niveau relativ niedrige Schwankungen aufweisen sollte. Selbst wenn das nicht gegeben ist: die OIK zeigt, daß die absoluten Schwachmaten, die immer mal wieder auftauchen, ohnehin kein Gehör finden.

      Original von van Hasseldijk
      Original von Henry Louis zu Grimmberg
      die nicht in der KV (nein, das heißt hier nicht "Kartellverband" ...)

      ...der kann ja auch nichts. ;)

      Da wäre ich der letzte, der widerspräche ...
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Henry Louis zu Grimmberg
      Wie auch schon einige andere vor mir finde ich den Vorschlag insofern etwas überladen, als daß es einfach eine Ebene zuviel gibt. Mein Vorschlag wäre es daher, die "Große Versammlung" zu streichen und alle legislativen Kompetenzen der "Kleinen Versammlung" zu übertragen - fertig, aus. Jeder Staat benennt dann weiterhin einen Delegierten, der die "Kleine Versammlung" wählt und für seinen Staat in Kartenangelegenheiten spricht, mehr aber nicht mehr zu tun hat.


      Damit könnte ich leben.

      Edit: Man sollte höchstens darüber nachdenken, ob die Große Versammlung nicht auch die Richter wählen sollte.
      Zijne Majesteit
      Piet van Hasseldijk

      President der Hollunderlande (klick!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von van Hasseldijk ()

    • Original von van Hasseldijk
      Edit: Man sollte höchstens darüber nachdenken, ob die Große Versammlung nicht auch die Richter wählen sollte.

      Wenn wir eine KV einrichten, dann wäre ich sehr dafür, die Richter nicht von dieser, sondern von den Delegierten direkt zu wählen, so daß beide Organe eine eigene Legitimationsbasis haben und als Gegenpole wirken können, die den ganzen Laden im Gleichgewicht halten sollen.
      Was die Executive belangt, schlüge ich aber ein klassisches parlamentarisches System vor: soll heißen, daß diese aus der KV hervorgeht (eine Ausnahme könnte und sollte man vielleicht beim Kartenzeichner machen. Dieser hätte im Direktorium dann natürlich nur Stimmrecht, wenn er der KV angehört). Die KV statte man dann mit der Möglichkeit des konstruktiven Mißtrauensvotums aus, das Direktorium mit dem Recht zur Vertrauensfrage - et voilà, fertig ist das bekannte BRD-System, das bisher recht stabile Regierungen hervorgebracht hat. Das Direktorium hätte dann immer eine stabile Mehrheit hinter sich, wodurch es bei auftretenden Problemen leichter mit Regelwerksanpassungen reagieren könnte.
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Das geht auch für mich in Richtung Kompromiss, den ich mittragen würde, wenn auch nicht aus voller Überzeugung.

      Es wird sich ohnehin im alltäglichen Verkehr zeigen, inwiefern das Modell anwendbar wäre.
      Kern meiner negativen Einstellung gegenüber des GF-Systems vor Mitte 2007 ist ohnehin nicht das Regelwerk an sich, sondern das was daraus gemacht wurde, und die Leute die es missbrauchten.
      Ich will auch nicht bestreiten, dass das undemokratische System eine logische Folge der Kartenverhältnisse 2004/2005 war und insofern ein legitimer Ansatz. Nur was von Lennox, Dahlia und Co. daraus gemacht wurde, sorgt nunmal heute und in 5 Jahren noch dazu, dass 80% der MN-Spieler einen Kotzreiz bekommen. Beispiele zu Neuenkirchen und Irkanien wurden genannt, und das sind keine Einzelfälle.
      Das soll aber jetzt nicht vertieft werden, sondern meine Haltung gegenüber dieser Kompromissmöglichkeit erklären, denn ich halte von den meisten hier Anwesenden sehr viel und denke, dass - wenn etwas neues geschaffen wird von diesem personellen Mix - man mit einer Beschneidung der Basisdemokratie als Mittelweg leben könnte und die meisten einsichtig wären, wenn sich herausstellt, dass man es nach gegebener Zeit doch reformieren müßte.
      Letzteres war ebenfalls ein großes Problem der GF. Reformwille gleich Null, auch wenn ein großer Teil der MN-Szene dagegenstand und die Orga stetig ins Stocken und damit ins Abseits geriet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von De Rossi ()

    • Um mal wieder zu den wichtigen Dingen zu kommen, wenn ich es recht verstehe, ist folgendes der momentane Kompromissvorschlag:


      "Große Versammlung"
      + alle eingezeichneten Staaten sind mit einem Mitglied vertreten
      + wählt die Mitglieder der Kleinen Versammlung
      + wählt Mitglieder des Tribunals
      + Delegierte vertreten das Land bei Kartenfragen

      "Kleine Versammlung"
      + besteht aus 9 (oder mehr/weniger) Mitglieder, die von der Großen Versammlung in einem bestimmten Modus gewählt werden
      + wählt die Mitglieder des Direktoriums
      + beschließt über Eintragungen und Löschungen
      + verabschiedet Satzungsänderungen und Richtlinien

      "Direktorium"
      + besteht aus Generaldirektor, Kartograph und X Gutachtern (Mitglieder des Direktoriums können alle werden, egal ob sie in der kleinen Versammlung sitzen, oder nicht)
      -- Generaldirektor leitet Sitzungen der Großen und Kleinen Versammlung, bearbeitet Anträge und besorgt das Tagesgeschäft
      -- Kartograph zeichnet Karten
      -- Gutachtern beurteilen die Anträge auf Neueinzeichnung, Gebietserweiterung, ggf. Löschung. Hier kann man auch über eine Gutachterkommission nachdenken, die alle 2 Monate von der Kleinen Versammlung neu gewählt wird.

      "Tribunal"
      + besteht aus drei Richtern
      + entscheidet abschließend über alle Streitigkeiten
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."