TOP 3 - Das Regelwerk

    • Da hab ich ja auch mal einen tollen Vorschlag gemacht ;)

      Naja, ich dachte auch nicht an "feste Stellen" sondern an "wen spricht man am besten an wann".
      In den MNs habe ich inzwischen meine Pappenheimer zu denen ich gehen kann wenn ich Fragen habe.
      Aber wie gesagt, ich habe mir die Idee auch noch nicht fertig ausgebrütet.
      Merke: Nicht jeder ist ein Hans Dampf in allen Gassen und es ist schön zu wissen wen man zu fragen hat im Zweifelsfalle.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Aus dieser Sichtweise ist der Vorschlag gar nicht verkehrt. Ein Neuling hätte dann exakt jemanden den er fragen bzw. jemanden mit dem er Detaildinge besprechen könnte.

      Man müsste dann nicht mehr suchen um jemanden zu finden der einem die gewünschte Auskunft gibt und es würde aus meiner Sicht auch die entsprechenden Arbeitsabläufe straffen und Fehler im Vorfeld zu beseitigen helfen.
    • Dann greife ich dieses Thema mal wieder auf, um sogleich zu fragen: Was soll unsere Arbeitsgrundlage sein? Madame Spondylos und Monsieur van Hasseldijk haben nun zwei Vorschläge erarbeitet, die zumindest nicht kategorisch abgelehnt wurden; ebenso positiven Anklang fand die Regelung, daß jede Person nur ein Amt ausüben dürfe sowie der Vorschlag, die Größe der "Kleinen Vollversammlung" von der Anzahl der Mitgliedsländer abhängig zu machen. Bleibt also die eingangs gestellte Frage: Was nehmen wir als Arbeitsgrundlage?

      Um eine Sache bereits jetzt aus Madame Spondylosens Antrag zu kritisieren:

      3.4 Das Erweiterte Direktorium bearbeitet gemeinsam Aufnahmeanträge, Löschanträge und Gebietsveränderungsanträge. Es entscheidet in Mehrheitsentscheidungen über diese Anträge. Näheres regeln die Richtlinen der NKO.


      Da muß auf jeden Fall das Veto-Recht der Anrainer berücksichtigt werden.
    • Wie bereits erwähnt, steht seit langer Zeit bereits die Formulierung konkreter Vorschläge auf meiner Agenda. Ohne zuviel Eigenlob anzubringen, möchte ich mal behaupten, daß mir sowas recht gut gelingt - gut wäre es noch, ein paar Juristen zu haben, welche die Formulierungen nochmals prüfen. Zentraler formeller Unterschied zum AIC-Regelwerk soll dabei folgender sein: in die Grundordnung kommen wirklich nur grundlegende Dinge, alles andere soll in Richtlinien/Resolutionen ausgelagert werden, um die GO möglichst schlank zu halten. Unterstützung ist immer willkommen; bei der Formulierung von Regelwerkspassagen aber bitte bereits jetzt auf die korrekte Gliederung achten: Abschnitte - Paragraphen - Absätze. Einen Unterpunkt gibt es nicht!
      Son Majesté,

      Henry Louis zu Grimmberg, Direktor für Kartographie

    • Original von Henry Louis zu Grimmberg
      bei der Formulierung von Regelwerkspassagen aber bitte bereits jetzt auf die korrekte Gliederung achten: Abschnitte - Paragraphen - Absätze. Einen Unterpunkt gibt es nicht!


      Ich glaube es kommt eher auf den Inhalt an, als auf den Aufbau.
      Direktorin der CartA

      "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
    • Original von Dr. Friedrich McClane
      Wie stehen die Vertreter der GF eigentlich zur in der GO der AIC genannten assoziierten Mitgliedschaft?



      Da unser Chairman nicht da ist nehme ich mir mal als Stellvertreter das Recht heraus darauf zu antworten.

      Da sich da durchaus strukturelle Ähnlichkeiten zur "Reservierung" feststellen lassen und ich das für insgesamt nicht unklug geregelt halte, dürfte es keine Probleme geben daran festzuhalten.
      Delegierter von Aurora und Ozeania