§§ 14-17 GO

  • §§ 14-17 GO

    Werte Delegierte,

    der Direktor für Kartographie hat folgenden Antrag auf Änderung von §§ 14 bis 17 der Grundordnung gestellt:

    Antragssteller: Robert Ashcroft (Southern Confederation)

    Gegenstand: Änderung der GO

    Die §§ 14-17 im Abschnitt VII werden verändert, so dass aus ihnen hervorgehen möge, dass der dem Antrag beiliegende Kartenausschnitt nicht nur vom Antragssteller hochgeladen wird, sondern auch als Datei dem Direktorium zugeht, dass es auf einem gesonderten Webspace archiviert.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.
    Die Aussprache dauert zunächst 168 Stunden an.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Delegierte,

    ich halte mich kurz. Es ist eine Regelwerkslücke, mit der wir hier zu tun haben. Wenn das Kartenupdate längere Zeit auf sich warten lässt, muss sichergestellt sein, dass die Kartenabschnitte die bei den Verfahren eingereicht wurden, nicht mehr nachträglich verändert werden können. Daher müssen die Kartenabschnitte unabhängig archiviert werden, für die Zeit zwischen der Eintragung/Reseriverung und dem Kartenupdate.
    Delegierter von Aurora und Ozeania
  • Die Frage ist doch, ob soetwas ins Regelwerk geschrieben werden muss, oder ob wir dem Direktorium nicht einfach so zutrauen, dass es entsprechendes auch so schafft. Was ich sagen will: Ich sehe den Sinn dahinter (auch wenn man sich durch die ewiglange Fuchsen-Bergen-Ashcroft-Diskussion gewühlt hat), glaube aber, dass es für einen solchen pragmatischen Schritt nicht unbedingt einer entsprechenden Regelung bedarf.
    His Grace the Duke of Ergyll
    Francis Lucifer MacErgyll
  • Doch, diese Regelung braucht es. Natürlich wäre es besser, wenn dem Direktorium das nötige Vertrauen zugesprochen wird diese Angelegenheiten pragmatisch zu regeln. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Aus dieser Diskussion habe ich persönlich die Lehre gezogen, dass auch die nachvollziehbarsten Schritte in Frage gestellt werden. Das Direktorium sollte hier "Rechtssicherheit" haben.
    Delegierter von Aurora und Ozeania
  • Am besten wäre es wenn das Antragsbild auf einen öffentlich zugänglichen Server kopiert wird wo es nicht verändert werden kann bzw. ersichtlich sieht wenn es geändert wird (Datum).
    Was nutzt es denn wenn hinterher der Antragsteller kühn behauptet der Direktor hätte das Bild gefälscht und seine Version sei diejenige die immer schon gegolten hat o.ä.?
  • Original von Jade Thrace
    Am besten wäre es wenn das Antragsbild auf einen öffentlich zugänglichen Server kopiert wird wo es nicht verändert werden kann bzw. ersichtlich sieht wenn es geändert wird (Datum).
    Was nutzt es denn wenn hinterher der Antragsteller kühn behauptet der Direktor hätte das Bild gefälscht und seine Version sei diejenige die immer schon gegolten hat o.ä.?


    Weil dann die Beweislast beim Antratgssteller liegt. Bisher liegt sie beim Direktorium und das sehe ich nicht ein.
    Delegierter von Aurora und Ozeania
  • Original von Robert Ashcroft
    Ich kann da keine Umformulierung anbieten, das ist nicht meine Stärke.


    Ich werde versuchen, was sich machen lässt, wenn der "große GO-Antrag" abgearbeitet ist. Denn ansonsten kann es ja sein, dass sich - je nach Beschluss der VV - die Textgrundlage stark verändert.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Original von Patrick Botherfield
    Funktionieren hier im Forum nicht theoretisch auch Dateianhänge? Wäre ja wie gemacht für sowas. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man das nicht hinterher noch editieren kann...

    Wenn man das nachträglich nicht verändern kann und die Technik damit konform geht, wäre das wohl die bisher einfachste und in meinen Augen praktischste Lösung.
    Taylor Kay Roberts
    United States of Astor
  • Dies wäre eine Möglichkeit, da auch die anderen Antragsarten dies enthalten müssen:

    § 14
    [...]
    (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
    [...]
    7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes. Der Kartenausschnitt ist darüber hinaus dem Direktorium/Vizedirektor/Direktor für Kartographie zukommen zu lassen, welche(s) diesen separat archivieren.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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