Werte Mitdirektoren, Qarastan hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:
Gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
Gibt es Aussprachebedarf?
Original von Azamat Sagdiyev
Guten Tag,
wir möchten erneut einen Antrag auf Reservierung stellen.
Voller Name der Nation: Sowjetrepublik Qarastan
Kurzname: Qarastan
Kürzel: QAR
Forum: qarastan.mikronation.de/forum/index.php?page=Index
Website: qarastan.mikronation.de/
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: sagdiyev [(at.@.at)] mnprojekt [(.dot)] com
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Gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
Gibt es Aussprachebedarf?