Glenverness hat den nun folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt.
Das Direktorium entscheidet nun,
1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
Original von Donald MacFellowton
Sehr geehrtes Direktorium,
das Ryal Realm o Glenverness möchte sein Gebiet um das "Queen-Heather-Land" erweitern und stellt daher folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation:
Voller Name der Nation:
Ryal Realm o Glenverness
Kurzname:
Glenverness
Kürzel:
GVS
Forum:
http://www.glenverness.de/board
Webseite:
http://www.glenverness.de
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
donald[dot]macfellowtonl[at]glenverness.de
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
- Medianisches Imperium (http://http://medianisches-imperium.de/forum/index.php?/topic/16305-upby-tae-the-norland/?p=289264)
-Föderale Republik Andro ( http://andro.mikronation.de/forum/index.php?page=Thread&postID=1028889#post1028889)
Die Erweiterung begründet sich dadurch, dass die vormalige Lady o Saunt Mirren ihre Herrschaft an Ihre Vernische Majestät abgetreten hat.
Das Direktorium entscheidet nun,
1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.