[Gebietsmodifikation] Glenverness

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  • [Gebietsmodifikation] Glenverness

    Glenverness hat den nun folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt.

    Original von Donald MacFellowton
    Sehr geehrtes Direktorium,

    das Ryal Realm o Glenverness möchte sein Gebiet um das "Queen-Heather-Land" erweitern und stellt daher folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation:

    Voller Name der Nation:
    Ryal Realm o Glenverness

    Kurzname:
    Glenverness

    Kürzel:
    GVS

    Forum:
    http://www.glenverness.de/board

    Webseite:
    http://www.glenverness.de

    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
    donald[dot]macfellowtonl[at]glenverness.de

    Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
    - Medianisches Imperium (http://http://medianisches-imperium.de/forum/index.php?/topic/16305-upby-tae-the-norland/?p=289264)
    -Föderale Republik Andro ( http://andro.mikronation.de/forum/index.php?page=Thread&postID=1028889#post1028889)


    Die Erweiterung begründet sich dadurch, dass die vormalige Lady o Saunt Mirren ihre Herrschaft an Ihre Vernische Majestät abgetreten hat.


    Das Direktorium entscheidet nun,

    1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
    2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
    3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.
  • Von meiner Seite aus ebenfalls nicht. Somit leite ich nun die Abstimmung ein.

    1. Legt das Direktorium im hiesigen Verfahren ein Veto ein?
    2. Ist das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet?
    3. Erfüllt Glenverness die Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 4 GO? [In den letzten 6 Monaten keine Gebietsmodifikation abgeschlossen.]


    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 16. August 12:06 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.
  • Die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren ist abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht worden ist. Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO a. F.

    Es liegt nun am Direktorium, gem. § 16 (5) GO a. F. darüber zu befinden, ob die in § 16 (1) Ziffer 1 GO a. F. genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.

    Stellt das Direktorium fest, dass im Änderungsverfahren bzgl. der Gebietsmodifikation Glenverness' keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums eingelegt wurden?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 28. August 21:16 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.
  • Ja.

    Damit schließe ich die Abstimmung.
    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Änderungsverfahrung bezüglich der Gebietsmodifikation von Glenverness kein gültiges Veto eingelegt wurde, und damit gemäß § 16, Absatz 5 der Grundordnung festgestellt, dass diese Bedingung erfüllt ist.

    Somit hat das Direktorium gleichzeitig festgestellt, dass alle in § 16 Absatz 1 und 4 der Grundordnung genannten Bedingungen erfüllt sind, womit der Antrag angenommen ist.
    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.
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