Gibt es innerhalb der CartA eigentlich eine Festlegung bezüglich der Hoheitsgewässer?
Wurde das innerhalb der CartA mal Seevölkerrechtlich festgelegt, geht man einfach von dem RL-Seerechtsübereinkommen von 1982 aus oder sieht das jeder Staat so, wie er lusitg ist?
Wurde das innerhalb der CartA mal Seevölkerrechtlich festgelegt, geht man einfach von dem RL-Seerechtsübereinkommen von 1982 aus oder sieht das jeder Staat so, wie er lusitg ist?