Folgender Antrag wurde gestellt:
Entsprechend dem Wunsch des Antragstellers ist die Aussprache direkt freigegeben.
Mein Senf: Ich finde die Änderung sinnvoll.
Lord Reis schrieb:
Antragsteller: Lord Reis
Antragsgegenstand: Klarstellung des Begriffs "Inaktivität" für Löschung
Ich beantrage folgende Änderung der GO:
§ 16. Löschung.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren Forenbereich verfasst wurde.
Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. (...)
Begründung:
Die erste Ergänzung ist eine reine Klarstellung des bisher Gelebten. (Reine) Sim-Off-Beiträge sollen nach der bisherigen Auslegung der GO unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des Zwecks der CartA nicht zählen. Eine Nation, die nur im SimOff aktiv ist, aber nicht innerhalb der Simulation, gilt auch schon nach jetziger Auslegung als "inaktiv" - es steht bloß nirgends.
Die zweite Ergänzung ist relativ selbsterklärend. Es gibt geschlossene Foren, die nur bestimmte User überhaupt sehen - die meine ich natürlich nicht.
Gemeint sind damit Forenbereiche oder Unterforen, bei denen auf der Startseite des Forums gesehen werden kann, dass dort ein Beitrag geschrieben wurde. Das Forum selbst ist aber nicht betretbar, die Beiträge nicht öffentlich einsehbar.
Natürlich kann und muss man darüber diskutieren, ob diese Änderung notwendig ist oder selbstverständlich. Denn im Zweifel ist ggf. anzunehmen, dass es sich bei einem Beitrag in einem geschlossenen Forum um extrasimulative Beiträge handeln dürfte. Zumindest kann man aber nicht sicher feststellen, ob es sich um einen Beitrag zur Sim handelt. Das potentiell "inaktive" Land wäre hier in der Beibringungspflicht.
Darum ist das Wort "dauerhaft" eingefügt. Eine kurzzeitige Öffnung eines eigentlich geschlossenen Forums kann damit nicht die Inaktivität aufheben.
Kurz gesagt: Inaktiv ist, wer in 30 Tagen keinen eigenen SimOn-Beitrag öffentlich einsehbar gepostet hat. Aktuelle Handhabe (hoffentlich) unmissverständlich in die GO übernommen. Man könnte darauf auch im Rahmen von § 12 GO Bezug nehmen, um im Umkehrschluss den Begriff der "Aktivität" etwas fester zu fassen. Im Falle der Annahme dieses Antrags kommt ein entsprechender Folgeantrag.
Ich verzichte im Rahmen der Aussprache auf das erste Wort und bitte darum, die Aussprache direkt freizugeben.
Mein Senf: Ich finde die Änderung sinnvoll.