Liebe Gemeinde(ein wundervoller geschlechtsneutraler Begriff, g?),
es stehen Neuwahlen zum Serviceleiter und zum Kartographen an. Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden (7 Tage), also bis zum 30.10.2022, 10 Uhr, hier öffentlich abzugeben.
Nach meiner letzten Amtszeit habe ich erklärt, nie wieder ein öffentliches Amt in dieser Orga auszuüben. Aber nachdem man mich schon nötigen wollte, hier eine kurze Erklärung. Ich würde es nach wie vor bevorzugen, keinen Posten auszuüben. Sollte sich jedoch kein Kandidat finden, so bin ich zumindest bereit, das Amt des Serviceleiters auszuüben. Meine persönliche Philosophie zur Amtsausübung hat sich insofern geändert, als dass ich vor Inaktivierung eine deutliche Warnung öffentlich aussprechen würde, so dass der Bestand gewahrt werden kann. Sollte es dann immer noch Inaktivität geben, kommt es dann zum Löschungsverfahren.
es stehen Neuwahlen zum Serviceleiter und zum Kartographen an. Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden (7 Tage), also bis zum 30.10.2022, 10 Uhr, hier öffentlich abzugeben.
Nach meiner letzten Amtszeit habe ich erklärt, nie wieder ein öffentliches Amt in dieser Orga auszuüben. Aber nachdem man mich schon nötigen wollte, hier eine kurze Erklärung. Ich würde es nach wie vor bevorzugen, keinen Posten auszuüben. Sollte sich jedoch kein Kandidat finden, so bin ich zumindest bereit, das Amt des Serviceleiters auszuüben. Meine persönliche Philosophie zur Amtsausübung hat sich insofern geändert, als dass ich vor Inaktivierung eine deutliche Warnung öffentlich aussprechen würde, so dass der Bestand gewahrt werden kann. Sollte es dann immer noch Inaktivität geben, kommt es dann zum Löschungsverfahren.
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