Original von Dr. Friedrich McClane
Sie vergessen nachstehenden Paragraphen:
(3) Über die Vereinbarkeit einer Resolution mit der Grundordnung entscheidet das Verfassungsgericht.
Sie koennen mir schon vertrauen, dass ich den Vorschlag zur Genuege gelesen habe. Egal ob eine Resolution auf die Uebereinstimmung mit der GO geprueft wird, bin ich trotzdem gegen ein solches Vorgehen.