Änderung des §6 GO (II)

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  • Änderung des §6 GO (II)

    Ich schlage vor, dass das Kuratorium gemäß §22 der Grundordnung der Vollversammlung eine weitere Änderung des Paragraphen 6 der Grundordnung vorschlägt:

    § 6. Zusammensetzung.
    (1) Das Direktorium besteht aus:
    1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
    2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet und dem Kuratorium zur Bewertung vorlegt;
    3. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
    (2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren.
    (3) Der Direktor und der Vizedirektor müssen Mitglieder des Kuratoriums sein. Verliert der Direktor oder der Vizedirektor die Mitgliedschaft im Kuratorium, so verliert er auch seine Mitgliedschaft im Direktorium.


    Spricht sich innerhalb von 72 Stunden kein Kurator gegen diesen Vorschlag aus oder verlangt eine längere Aussprache, so werde ich diesen Änderungsvorschlag als vom Kuratorium eingebracht der Vollversammlung vorlegen.

    Widersprüche gegen dieses Verfahren bitte ebenfalls innerhalb von 72 Stunden.
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA
  • Ich sehe die Notwendigkeit nicht, im Gegenteil würde ich es begrüßen, wenn das Direktorium allen Mitgliedern verbunden bleibt und nicht zwangsläufig Teil des Kuratoriums ist, welches ohnehin nur eine einzige Aufgabe wahzunehmen hat, nämlich die Entscheidung über Sein oder Nichtsein eines Karteneintrags.
    Jan Stoertebecker
    Vertreter der Republik Freiland
  • Original von Jan Stoertebecker
    Ich sehe die Notwendigkeit nicht, im Gegenteil würde ich es begrüßen, wenn das Direktorium allen Mitgliedern verbunden bleibt und nicht zwangsläufig Teil des Kuratoriums ist, welches ohnehin nur eine einzige Aufgabe wahzunehmen hat, nämlich die Entscheidung über Sein oder Nichtsein eines Karteneintrags.

    Soll dies ein Widerspruch sein, der der Einbringung des Vorschlags entgegentritt und somit eine Kuratoriumsabstimmung verlangt, oder wollen wir die Vollversammlung entscheiden lassen?
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA
  • Original von Jan Stoertebecker
    Ich stehe einer Abstimmung durch die Vollversammlung nicht entgegen, bin aber der Meinung, dass das Kuratorium überhaupt solche Dinge gar nicht erst behandeln, sondern sich allein auf seine Hauptaufgabe beschränken sollte.


    Aenderungen an der GO koennen laut GO nur durch das Kuratorium vorgeschlagen werden. Ich wuerde vorschlagen, das mal zu aendern, dieser Umweg ist einfach zu aufwendig.
    Direktorin der CartA

    "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."
  • Original von Jan Stoertebecker
    Ich stehe einer Abstimmung durch die Vollversammlung nicht entgegen,

    Dann bringe ich diesen Vorschlag nun als vom Kuratorium beschlossen in der Vollversammlung ein.

    bin aber der Meinung, dass das Kuratorium überhaupt solche Dinge gar nicht erst behandeln, sondern sich allein auf seine Hauptaufgabe beschränken sollte.

    Entwirfst du einen Änderungsantrag?
    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA